Freizeitbad und Sauna Embricana: Jetzt gilt 2G-Plus

EMMERICH · Ab Dienstag tritt eine neue Verordnung inkraft: Zur Impf- oder Gesenenbescheinigung muss jetzt auch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch Kinder und Jugendliche sind davon teilweise betroffen.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit und vor allem der Weihnachtsferien durfte sich das Embricana über einen großen Besucherzustrom freuen. Ob der jetzt anhält, bleibt abzuwarten. Stadtwerke-Geschäftsführer Udo Jessner ist da eher skeptisch. Denn jetzt greifen wieder striktere Zutrittsbestimmungen.

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am Dienstag gibt es nämlich wieder vor allem strengere Regelungen im Freizeitbereich. Auch die Schwimmbäder sind davon betroffen. Voraussetzung, um ins Schwimmbad oder die Sauna zu gehen, ein 2G-Plus-Nachweis. Das heißt, ein Zertifikat über die Genesung oder die Impfung alleine reicht nicht aus. Zusätzlich muss auch noch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). 

Weil Schulferien sind, und die Schülerinnen und Schüler derzeit nicht regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt diese Regelung auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren müssen für den Einlass nur ein negatives Testergebnis vorlegen, Kinder bis sechs Jahre sind generell von allen Regelungen ausgenommen.

Ohne das kritisieren zu wollen, geht Udo Jessner davon aus, dass sich die Neu-Reglung negativ auf die Besucherzahlen in Schwimmbad und Sauna auswirken wird. „Wir hatten in den letzten Tagen sehr viele Niederländer zu Gast, insbesondere die Sauna war sehr gut ausgelastet“, erklärte er am Montag unserer Redaktion. Insgesamt könne man aber auch angesichts dieser relativ guten Besucherzahlen noch lange nicht von einem Normalbetrieb sprechen. „Es ist eher ein eingeschränkte Betrieb unter Corona-Bedingungen“, so Jessner.

Neben den jetzt erhöhten Auflagen für den Eintritt gelten im Embricana noch weiter Bestimmungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung: Im Foyer und dem Kassenbereich sowie in der Saunagastronomie gilt weiterhin die Maskenpflicht. In der Saunalandschaft wird das Tragen einer Maske auf den Laufwegen im Innenbereich empfohlen.

Eintrittskarten können weiter an der Kasse gekauft werden. Parallel dazu steht auch der E-Ticket-Shop zur Verfügung. Eintrittskarten können hier sieben Tage im Voraus gekauft werden.

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