Duisburg Zuwanderer ohne sofortigen Anspruch

Duisburg · Das Jobcenter bereitet sich auf steigende Antragszahlen von Zuwanderern aus Südosteuropa vor. Zunächst gilt die deutsche Rechtsprechung, nach der Zuwanderer grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Das Jobcenter Duisburg stellte gestern seine Jahresbilanz für 2013 vor. Laut Agenturchef Norbert Maul ist es gelungen, 9396 Duisburger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das selbst gesteckte Ziel habe man damit knapp verfehlt: "Wir hatten 10 000 Integrationen angepeilt. Wir gingen bei der Planung aber auch noch von den Ansiedlungen von Ostermann und Krieger aus", so der Geschäftsführer des Jobcenters.

Außerdem seien die Rahmenbedingungen am Duisburger Arbeitsmarkt schwieriger gewesen. Laut Norbert Maul ist ein Problem, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt seit zwölf Jahren bei konstant 160 000 liegt. "Da ist keine Bewegung drin", so Maul. Zu beobachten sei allerdings, dass innerhalb dieser Zahl der Anteil von "Minijobbern" immer größer geworden sei (27 752).

Sorge bereitet dem Jobcenter die Jugendarbeitslosigkeit, die im vergangenen Jahr trotz vielfältiger Angebote weiter gestiegen ist. 2089 Duisburger unter 25 Jahren sind derzeit ohne Perspektive. Erwogen wird deshalb, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit eine "Jugendberufsagentur" an der Wintgensstraße zu bilden. Vor großen Herausforderungen stehen die Jobvermittler laut Norbert Maul angesichts des Zuzugs von Einwanderern aus Südosteuropa.

Mit der Frage, ob Bulgaren und Rumänen, die gerade nach Deutschland eingereist sind, sofort einen Anspruch auf Hartz IV haben, beschäftigen sich derzeit die Gerichte. Eine endgültige Klärung durch den Europäischen Gerichtshof wird erst in 15 Monaten erwartet. Bis dahin wird das Jobcenter die nationalen Gesetzesvorschriften anwenden: "Die Rechtslage ist klar. Wir müssen zunächst ablehnen", sagte Norbert Maul. Der Anspruch entstünde grundsätzlich erst, wenn die Zuwanderer eine Arbeit aufnehmen. Und diese muss nicht sehr umfassend sein: "Wenn der Kopf einer Bedarfsgemeinschaft einen Minijob aufnimmt, reicht das aus", so Maul. Dann erhält die gesamte Bedarfsgemeinschaft bei schuldlosem Verlust der Arbeitsstelle Hartz IV-Leistungen. Dies scheint so manchen zum Täuschungsversuch zu verleiten: "Wir haben schon gefälschte Personaldokumente sichergestellt", so der Chef der Agentur. Um eine Kontrolle zu gewährleisten, wird eng mit dem Zoll kooperiert. Zudem erhalten die Arbeitsvermittler Schulungen durch die Polizei. Laut Norbert Maul wird sich die personelle Situation im Jobcenter entspannen, wenn 52 zusätzliche Kräfte eingestellt worden sind. Die Entlastung werde ab Sommer "spürbar". Ab diesem Zeitpunkt sei eine Wiedereinführung der regulären Servicezeiten möglich. Sie waren im vergangenen Jahr eingeschränkt worden.

(RP)
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