Auch Maskenpflicht gelockert Besuch im Duisburger Zoo wieder ohne Schnelltest möglich

Duisburg · Das Tragen von einer FFP2- oder OP-Maske ist auf dem Gelände am Duisburger Kaiserberg zwar empfohlen, aber lediglich in geschlossenen Räumen sowie Warteschlangen verpflichtend. Welche Regeln jetzt sonst im Zoo gelten.

 Ein Besuch lohnt immer: Die Flamingos im Duisburger Zoo im Frühling.

Ein Besuch lohnt immer: Die Flamingos im Duisburger Zoo im Frühling.

Foto: Zoo Duisburg/J. Tegge

Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz in Duisburg stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. Das ermöglicht Lockerungen, von denen auch die Gäste des Zoo Duisburg profitieren.

So muss seit Dienstag kein negativer Corona-Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum vor dem Zugang in den Zoo vorgelegt werden, und auch die generelle Maskenpflicht wurde gelockert.

Ab sofort ist das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske nur noch im Eingangsbereich, in den Warteschlangen von Gastronomie und Toilettenanlagen sowie in geschlossenen Räumen (Servicebüro sowie Toilettenanlagen) und auf den Spielplätzen Pflicht. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind hiervon ausgenommen.

Damit der Zoo die einfache Rückverfolgbarkeit gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung sicherstellen kann, müssen  Besucher vor dem Ausflug in den Tierpark ein Online-Ticket (https://zoo-duisburg.de/shop) kaufen. Das gilt auch für Jahreskartenbesitzer, Mitglieder des Fördervereins sowie Inhaber von Vergünstigungskarten.

Sie müssen über den Shop ein Null-Euro-Ticket buchen. Gleiches gilt für Kinder unter drei Jahren. Der Kauf von Eintrittskarten an den Tageskartenkassen ist derzeit nicht möglich.

365 Tage Zooerlebnis bietet die Jahreskarte für den Zoo. Erworben werden kann der Jahresausweis im Scheckkarten-Format im Servicebüro des Zoos an der Mülheimer Straße nach vorheriger Terminbuchung (https://jahreskartentermin.zoo-duisburg.de).

(mtm)
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