Kurzfristige Landesentscheidungen Wie in Duisburg die neuen Regeln für Schulen und Kitas umgesetzt werden

Duisburg · Mitarbeiter des Jugendamtes haben noch am Wochenende Übersetzungen der neuen Regeln für die Kitas veranlasst, die am Montag in den Einrichtungen verteilt werden. Schulen informierten am Freitagabend Eltern und Schüler darüber, wer wann und wo unterrichtet wird.

 Eltern können Grundschulkinder vom Präsenzunterricht ab Montag befreien lassen, müssen dies der Schule aber schriftlich mitteilen.

Eltern können Grundschulkinder vom Präsenzunterricht ab Montag befreien lassen, müssen dies der Schule aber schriftlich mitteilen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Schulen Die Entscheidung der Landesregierung in Bezug auf Schulen und Kindertageseinrichtungen hat bei der Stadt, bei Lehrern und Erziehern kurzfristig noch für eine Menge Arbeit gesorgt. Auch die Bestrebungen der Stadt Duisburg, gemeinsam mit anderen Hotspot-Städten wie Bielefeld, Solingen oder Hagen beim Schulministerium für Distanz- beziehungsweise Hybridunterricht zu werben (die RP berichtete), sind damit obsolet geworden.

Schnell reagierte beispielsweise auch Steffen Jelitto, Schulleiter des Albert-Einstein-Gymnasiums in Rumeln-Kaldenhausen. In einer Mail von Freitagabend an die Eltern verwiesen er und sein  Stellvertreter Marius Kehrmann auf die weiteren Regeln zur Kontaktbeschränkung ab Montag. „Für unsere Schule bedeutet das konkret: In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassn. Die Kinder erhalten dann Distanzunterricht.“

Die Schulleitung weist darauf hin, dass ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht nicht möglich sei. Dies sei mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. Eltern, die ihre Kinder im Distanzunterricht lassen wollen, müssten dies bei der Schule schriftlich anzeigen.

In den Klassen 8 bis zur Q2 gibt es ab sofort nur noch Distanzunterricht. Klausuren in der Q1 und Q2 werden aber geschrieben. So müssen alle weiterführenden Schulen in Duisburg verfahren, um die Bestimmungen des Landes umzusetzen.

Am Albert-Einstein-Gymnasium ist auch die Durchführung des Distanzunterrichts bereits klar geregelt: „Dieser wird auf Grundlage des geltenden Stundenplans organisiert. Schüler sind verpflichtet, sich nach Stundenplam für den jeweiligen Fachunterricht bereit zu halten, die Fachlehrkräfte sind während dieser Zeit für die Schüler ereichbar“, heißt es in der Mail weiter. Die Schüler müssen dann die ihnen digital zur Verfügung gestellten Aufgaben bearbeiten und auch wieder digital einrichen.

Der Unterricht endet am 18. Dezember, am 21./22.Dezember und am 7. und 8. Januar findet weder Präsenz- noch Distanzunterricht statt.

Die Stadt weist darauf hin, dass auch die :Eltern von Grundschulkindern die Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können.

Für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, sollen die Eltern die weitere Unterrichtung ihres Kindes mit den Schulen absprechen. „Das Schulministerium macht deutlich, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht keine Befreiung vom Unterricht bedeutet“, teilte die Stadt mit.

Die Schulen in Duisburg würden über ihre Kommunikationsmöglichkeiten alle Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich über die Umsetzung der Unterrichtung informieren.

„Die Berufskollegs nutzen ebenfalls die Möglichkeiten des Distanzlernens und informieren die Schüler entsprechend“, heißt es weiter. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen fänden in jedem Fall wie vorgesehen statt. Die Stadt Duisburg bittet ebenfalls alle Eltern und Erziehungsberechtigte darum, diese Maßnahmen zu unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten.

Kindertageseinrichtungen Zudem weist die Stadt darauf hin, dass das Landesfamilienministerium an Eltern und Familien appelliert, das Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen (Kitas) nur noch zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Für Kinder, für die der Besuch in der Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, gelte eine Betreuungsgarantie. Eltern und Erziehungsberechtigte müssten hierzu den Kontakt zu ihrer Kita aufnehmen. „Die Eltern sind aber dringend aufgerufen, von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Sie sollen ihr Kind möglichst nicht in die Betreuung bringen“, teilte die Stadt mit.

Das Jugendamt Duisburg habe die Information bereits am Freitag an die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen weitergeleitet, damit die Eltern unmittelbar informiert werden. Zudem habe das Jugendamt eine Übersetzung in mehrere Sprachen veranlasst, die am Montag allen Duisburger Einrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt werde.

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