Duisburger Akzente Wie die Verwaltung sich veränderte

Duisburg · Stadtarchivar Andreas Pilger ging im Rahmen eines Akzente-Vortrags im Landesarchiv der Frage nach, welche Schritte die Stadtverwaltung in der Vergangenheit unternommen hat, um unter rationalen Gesichtspunkten zu arbeiten.

 Der Stadtarchivar referierte im Landesarchiv am Innenhafen.

Der Stadtarchivar referierte im Landesarchiv am Innenhafen.

Foto: Sandra Kaiser

Der „Utopie einer rationalen Verwaltung“ ging der Leiter des Stadtarchivs, Andreas Pilger, im Rahmen einer Akzente-Veranstaltung nach und zeichnete ein Bild der mal mehr, mal weniger erfolgreichen Versuche der Duisburger Stadtverwaltung, nach rationalen Gesichtspunkten, zu arbeiten.

Der Historiker startet seine Betrachtung Mitte des 19. Jahrhunderts als es „noch keine keine Garantie“ dafür gab, dass man im Duisburger Rathaus arbeitende Menschen antreffen würde. So vermerkten Unterlagen aus der Zeit als der Bürgermeister Duisburgs noch Otto Keller hieß, dass man einen der Sekretäre mit Hilfe eines Boten gesucht habe, weil er seine Arbeit über zwei Tage schon mittags beendet hatte. Der Bote kehrte übrigens erfolglos zurück, weil der Sekretär einem Ausflug seiner Freunde angeschlossen hatte.

Ob in dieser Zeit die ersten Beamte-Witze entstanden, ist nicht überliefert, wohl aber ein Verbesserungsvorschlag aus den 1950er Jahren. Da sprach sich ein Mitarbeiter für die Abschaffung der Schreibtisch-Sessel aus und begründete dies unter anderem mit dem Hinweis, dass die Lehnen nur dazu dienen würden, den schlafenden Beamten vor einem Sturz zu bewahren. Nach Angaben von Dr. Pilger musste diese Begründung aus dem Antrag wieder entfernt werden.

Gleitende Arbeitszeit eine Erfindung unserer Tage? Weit gefehlt. Schon im 19. Jahrhundert gab es zwar Regelarbeitszeiten, aber auch den Hinweis, dass mal kürzer, mal länger gearbeitet werden dürfe bzw. müsse, wenn dies erforderlich sei. Und: In den Amtsstuben durfte damals nicht geraucht werden. Doch die Zeiten änderten sich. So fand man im Archiv einen Antrag, für jedes Amtsgebäude einen Zigarettenautomaten anzuschaffen, um die Mitarbeiter vom Gang in die nächste Gaststätte abzuhalten.

Neben den amüsanten Geschichten und den verwaltungsseitigen Umstrukturierungen (unter anderem Einführung der Beigeordneten, Schaffung bürokratischer Prinzipien und eines Büro-Prüfungsausschusses) schilderte Pilger auch die menschenverachtenden Handlungen der Verwaltung während der NS-Zeit unter anderem am Beispiel der Wohlfahrtspflege, die eigentlich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1924 umstrukturiert worden war, um stadtteilnah einen Überblick über die Notlagen der Menschen zu haben. Ab 1930 wurde fachübergreifend gearbeitet und Familienfürsorgerinnen eingesetzt. Diese Arbeitsweise baute das NS-Regime ab 1933 dazu aus, erbbiologische Bestandsaufnahmen und Sippentafeln jeder Familie zu erstellen. Ziel war es, Frauen durch – gerichtlich bestätigte – Zwangssterilisationen an der Weitergabe des vermeintlich kranken Erbguts zu hindern. Eine der Akteurinnen von damals, Alma Blumberg, war auch nach 1945 noch im Amt und drohte einem ihrer Opfer, das Wiedergutmachung forderte, die zwangsweise Unterbringung in einer Anstalt wegen angeblicher Schizophrenie an.

Nach Kriegsende versuchten die Alliierten in der Verwaltung eine Basis für ein besseres Demokratieverständnis zu legen und die Bedürfnisse des Bürgers in den Mittelpunkt stellen. „Aus Privilegierten sollten Diener werden“, so Pilger. Denn bis dahin war es nicht unüblich, säumigen Zahlern mit dem „Bunker“ zu drohen.

Für das Jahr 1948 vermerkt das Archiv den ersten Einsatz eines externen Beraters, um der Utopie einer rationalen Verwaltung näher zu kommen. In der Folge habe es viele Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter gegeben. Pilger: „Es ging aber meistens nicht um den Bürger.“ So finden sich Vorschläge für den Bau von Formularschränken, vorgefertigte Textbausteine und Merkblätter in bestem Amtsdeutsch.

Mit dem Einzug der EDV einher ging die Idee von IBM 1964, den maschinellen Entscheid eines Antrags per Computer statt der individuellen Begründung einzuführen. Dazu sollten möglichst Gesetze ohne Ermessensspielraum geschaffen werden. Gleichzeitig wuchs aber in der Bürgerschaft der Wunsch nach mehr Demokratie.

Der Vortrag befasste sich noch mit anderen Aspekten der Verwaltungsentwicklung. Einen aktuellen Bezug findet er in der Diskussion um die Digitalisierung der Stadtverwaltung (Stichwort „Smart City“), macht er doch bewusst, welche zum Teil fatalen Fehlentwicklungen es geben kann, wenn Informationen missbraucht werden. Pilger: „Man muss die Chancen, aber auch die Risiken sehen!“

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