Duisburg Widerrufsrecht beim Online-Kauf

Duisburg · Weihnachtsgeschäft: Verbraucherzentrale warnt vor unbedachtem Einkaufen.

In den Läden des Einzelhandels hat das Weihnachtsgeschäft längst begonnen. Doch viele Kunden bestellen die Geschenke für ihre Liebsten mittlerweile im Internet. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man kann gemütlich auf der Couch shoppen und sich die Ware bequem nach Hause liefern lassen. Doch gefällt das Geschenk einmal nicht, muss die Ware zurückgeschickt werden. Zu diesem Zweck informiert die Verbraucherzentrale Duisburg: "Der Widerruf einer Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft in geordneten Bahnen, deren Regeln Käufer und Händler gleichermaßen beachten müssen." Das Widerrufsrecht tritt für 14 Tage ab dem Tag in Kraft, an dem Kunden die bestellten Waren wie gewünscht erhalten haben. Fehlt die Widerrufs-Info, startet die Frist erst von dem Tag an, an dem die Kunden ausdrücklich über das gültige Widerrufsverfahren belehrt wurden.

Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss der Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt werden. Sprich: Innerhalb dieser Frist sollte die verschmähte Ware wieder in Richtung Händler unterwegs sein. In vielen Fällen ist es notwendig, eine Erklärung abzugeben, warum ein Paket zurückgeschickt wird. Das gilt vor allem bei Missfallen oder Desinteresse an der Ware.

Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware zurück bei ihnen eingetroffen ist oder der Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen kann. Hat die Ware durch den Gebrauch des Kunden an Wert verloren, können Händler einen Wertersatz verlangen, wenn sie ihre Kundschaft zuvor ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert haben.

Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler im Falle des Widerrufs in voller Höhe erstatten. Das gilt nicht für weitere Extras; zum Beispiel, wenn Käufer eine Expresslieferung gewählt haben. Händler können Kunden jedoch auch die Kosten für die Rücksendung der Ware aufbrummen. Allerdings müssen sie darauf vor Vertragsschluss klar und verständlich hinweisen.

(jlu)
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