Duisburg Vorwurf: Unregelmäßigkeiten bei den Stadt-Bilanzen

Duisburg · Ein aufgebrochener Schrank und eine strittige Bilanzrechnung sorgen dafür, dass der Oberbürgermeister in diesem Jahr als Gesamtverantwortlicher für die Geschäftstätigkeit der Stadt nicht mehr entlastet wird.

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Rat bis Jahresende den geprüften Jahresabschluss des Vorjahres feststellt und über die Entlastung des OB entscheidet. Das wird in Duisburg zum zweiten Mal in Folge nicht der Fall sein.

Ein Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes hat wegen Unregelmäßigkeiten Bedenken gegen die Bilanzierung geäußert, die notwendige einstimmige Entscheidung im Team der Prüfer blieb aus. Der Mitarbeiter soll dann in eine andere Dienststelle abgeordnet worden sein und sich seitdem krank gemeldet haben. Im Rechnungsprüfungsamt soll dann sein Schrank aufgebrochen worden sein. Dem Vorfall geht inzwischen auch die Duisburger Staatsanwaltschaft nach, die nach eigenen Angaben durch einen Bekannten des Mitarbeiters von dem Schrankaufbruch erfahren hat. "Nach den bisherigen Erkenntnissen steht im Raum, dass dies aus dienstlichen Gründen erforderlich gewesen sei. Es sollten sich in dem Schrank dienstliche Unterlagen befunden haben. Unklar ist bisher, ob Eigentum des Mitarbeiters abhanden gekommen ist", sagt Detlef Nowotsch, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der Fall ist schon deshalb sensibel, weil das Rechnungsprüfungsamt anders als die restliche Verwaltung fachlich nicht dem OB, sondern unmittelbar dem Rat unterstellt ist. Deshalb stellt sich auch die Frage, wer den Mitarbeiter in ein anderes Amt abbeordert hat und warum der Rat nicht beteiligt war. Und wer hat den Schrankaufbruch aus welchem Grund autorisiert? Die Stadt will sich dazu nicht äußern. Aber auch die angeblich nicht rechtskonforme Bilanzierung im Gesamtabschluss beschäftigt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Nach derzeitiger Erkenntnislage lägen zwar "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass dieser Vorwurf die Ursache für den Aufbruch des Schrankes gewesen sei, erklärt Oberstaatsanwalt Nowotsch: Allerdings seien "kürzlich weitere Unterlagen zu den Akten gelangt". Diese hätten den Vorwurf zum Gegenstand, dass es "Unregelmäßigkeiten im städtischen Rechnungswesen" gäbe.

Die Bilanz-Problematik soll sich in erster Linie um die Abschreibungen bei den städtischen Tochtergesellschaften drehen. Bereits für den Jahresabschluss 2013 hatten die Rechnungsprüfer festgestellt, dass eine Änderung des NKF-Gesetzes nicht durchgehend beachtet wurde. Der Gesamtabschluss musste neu aufgestellt und vom Rat im Juni 2015 erneut beschlossen werden. Nach Angaben der Stadt hätten lediglich Bilanzpositionen anders kategorisiert werden müssen. Der Unterschied von 15 Millionen Euro würde in Relation zur Gesamtbilanzsumme von rund 7,8 Milliarden Euro nur 0,2 Prozent ausmachen. Zwischenzeitlich erfolgte Abschreibungen würden im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen festgestellt und in Einzelfällen durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt, erklärte die Stadt-Sprecherin. Jetzt habe man die überörtliche Gemeindeprüfungsanstalt "um eine Bewertung des Vorgangs" gebeten.

(ib)
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