Staatsanwaltschaft sieht keine Strafbarkeit Stadt lässt Plakate der NPD in Duisburg abhängen

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass Plakate der rechtsextremen Partei NPD mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ von der Stadt Mönchengladbach abgehängt werden dürfen, hat am Mittwoch auch die Stadt Duisburg reagiert.

 Der Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai hatte zahlreiche Gegendemonstrationen ausgelöst.

Der Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai hatte zahlreiche Gegendemonstrationen ausgelöst.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

„Da solche Plakate auch in Duisburg hängen, bereiten wir gerade eine entsprechende Ordnungsverfügung vor, die heute noch rausgeht. Die Plakate werden abgenommen“, teilte Stadtsprecherin Susanne Stölting am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung mit. Für Wirbel hatte zuletzt der offene Brief des evangelischen Kirchenkreises Duisburg gesorgt, mit dem Superintendent Armin Schneider wie berichtet Oberbürgermeister Sören Link aufgefordert hatte, Plakate der Partei „Die Rechte“ abhängen zu lassen. Dort war unter anderem zu lesen: „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ sowie „Wir hängen nicht nur Plakate! Wir kleben auch Aufkleber!“. OB Link hatte daraufhin Strafanzeige gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg sieht aber offenbar weder bei den Wahlplakaten der Partei „Die Rechte“ noch bei denen der NPD strafrechtlich relevante Aussagen. In einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung der Strafverfolgungsbehörde heißt es wörtlich: „Die Prüfung der Plakate hat ergeben, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht vorliegen und die Aufnahme von Ermittlungen daher abzulehnen ist.“ Bei einer strafrechtlichen Bewertung einer verbalen Äußerung sei stets die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungsfreiheit und wiederum deren besondere Bedeutung in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu berücksichtigen, teilte Jennifer König, Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft mit. „Sämtliche in Rede stehenden Parolen sind mehrdeutig und lassen stets zumindest auch eine Deutung in Richtung eines strafrechtlich nicht zu beanstandenen Inhalts zu.“

(mtm)
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