Duisburger Verband übt Kritik Unternehmer lehnen Stechuhr ab

An der systematischen Erfassung der Arbeitszeiten kommt Kritik auf.

 Alexander Kranki von der Agentur Krankikom.

Alexander Kranki von der Agentur Krankikom.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Vor einigen Tagen urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber in der Europäischen Union dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden und die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte garantiert seien, so die Richter.

Der EuGH formulierte nun eine Vorgabe an alle EU-Mitgliedsstaaten, Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Andernfalls werde gegen die EU-Grundrechtecharta, die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen. Über die Details der Umsetzung können die Staaten selbst entscheiden.

Der Duisburger Unternehmerverband sieht das Urteil teilweise kritisch. „Das Urteil hat auf den ersten Blick das Potenzial, zahlreiche moderne und flexible Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitszeit zunichte zu machen“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter hätten in der Vergangenheit vielfältige Möglichkeiten geschaffen, die nun samt und sonders auf dem Prüfstand stünden, ergänzt Schmitz und nennt das Stichwort Vertrauensarbeitszeit. Damit einher gehe auch das Thema Homeoffice. Für viele Arbeitnehmer bedeute Homeoffice die selbstverantwortliche und der eigenen Lebenssituation angepasste Gestaltung der Arbeitszeit. Schmitz fordert, dass der deutsche Gesetzgeber bei der usgestaltung des EuGH-Urteils sensibel umgeht, „damit wir hier nicht wieder um Jahre zurückgeworfen werden und die Bedürfnisse der neuen Arbeitswelt, nicht aus den Augen verlieren“. „Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmer, die bereits flexibel arbeiten, weil sie es wollen, nun in Sippenhaft genommen werden und die Stechuhr das Regiment übernimmt“, sagt Schmitz.

Auch Alexander Kranki von der Duisburger Digitalagentur Krankikom hinterfragt das Urteil. Für den Unternehmer sei nicht mehr ersichtlich, ob modernes Arbeiten – etwa mit der Regel, dass Mitarbeiter selbst entscheiden dürfen, wann und von wo aus sie arbeiten – in Zukunft noch möglich sei. „Es darf in Deutschland keine rückwärtsgewandte Rechtsauslegung geben, die sich an einer Arbeitsstruktur der Industrialisierung und nicht der Digitalisierung orientiert“, fordert er.

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