Unternehmerverband Neue Gesetze: Einmal Teilzeit und zurück

Pünktlich zum Jahreswechsel treten Gesetze in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Genau dazu berät der in Buchholz ansässige Unternehmerverband viele Unternehmen an Rhein und Ruhr und stellt die wichtigsten drei Themen vor.

Brückenteilzeit „Einmal Teilzeit und zurück“ – die Brückenteilzeit kann Eltern, Pflegenden und allen, die sich mehr Zeit fürs Private wünschen, vorübergehend mehr Zeit außerhalb des Arbeitsplatzes verschaffen. Aber Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, warnt: „Wer in Brückenteilzeit geht, ist daran gebunden. Es ist nicht möglich, diese spontan abzubrechen und zum alten Modell – und damit dem alten Gehalt – zurückzukehren.“

Aus Sicht der Firmen, die mit Personalmangel kämpfen, sei die Brückenteilzeit ohnehin problematisch, gibt Schmitz zu bedenken. „Was wie flexible Arbeitszeitgestaltung daherkommt, endet in erheblich komplizierterer Personalplanung.“ Wichtig seien gute und verlässliche Absprachen zwischen Chef und Arbeitnehmer.

Sozialer Arbeitsmarkt Unter dem Titel „MitArbeit“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Langzeitarbeitslosen neue Chancen bieten. Das neue „Teilhabechancengesetz“ bietet deshalb neue Fördermöglichkeiten, bei denen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Personen bestimmter Zielgruppen einstellen. Schmitz begrüßt einerseits, „dass in Zeiten, in denen Arbeitskräfte teilweise händeringend gesucht werden, Langzeitarbeitslose gezielt fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt“. Aber das Konzept könne nur funktionieren, wenn es sich um eine gezielte Förderung der Beschäftigung in der Wirtschaft handele. „Extrem wichtig sind die Qualifizierung und ein individuelles Coaching. Ob dies das neue Gesetz so abdeckt, muss sich erst zeigen.“

Qualifizierungschancengesetz Zum Jahresanfang soll es zudem mehr Geld für Weiterbildung geben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen besonders gefördert werden, um den digitalen Wandel bestmöglich zu meistern. „Die Qualifizierung der Mitarbeiter wird vom Staat gefördert. Das entlastet Unternehmer finanziell und es stärkt die Mitarbeiterbindung“, so Wolfgang Schmitz. Problematisch sei allerdings, dass in der aktuell gültigen Fassung des Gesetzes nur Weiterbildungen gefördert würden, die außerhalb des Betriebes ablaufen und mehr als vier Wochen dauern. Schmitz: „So bleibt der Lerneffekt möglicherweise gering, wenn die Weiterbildung in einem anderen statt dem betrieblichen Kontext stattfindet.“

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