Duisburg Umorganisation war nicht rechtens

Duisburg · Das Institut für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin muss direkt dem Dezernat des Oberbürgermeisters unterstellt werden und gehört nicht in den Bereich des Dezernats für Arbeit, Soziales, Sport und Personal.

Das hat die Bezirksregierung mit einer Verfügung an alle Kommunen und Kreise klargestellt. Das bedeutet, dass die vom Duisburger Rat im März beschlossene Dezernatsverteilung teilweise rechtlich nicht haltbar ist und geändert werden muss. Damals war das Institut per Ratsbeschluss dem Sozialdezernat zugeordnet worden. Schon im Frühjahr hatte die Duisburger CDU rechtliche Bedenken geäußert. CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler hatte daraufhin Regierungspräsidentin Anne Lütkes aufgefordert, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und den Ratsbeschluss zu beanstanden.

In der Sache gab die Bezirksregierung der CDU nun recht. Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit sei organisatorisch direkt beim Oberbürgermeister anzusiedeln, teilte die Bezirksregierung allen Kommunen mit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit seien in der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde nach den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes weisungsfrei. Deshalb unterstünden sie unmittelbar dem Betriebsleiter, in diesem Fall dem Oberbürgermeister.

Den Duisburger Ratsbeschluss wollte die Regierungspräsidentin aber nicht bemängeln, weil dies durch ihre Rundverfügung nun nicht mehr notwendig sei. CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler wertete die Reaktion der Bezirksregierung als "peinliche Schlappe für den Oberbürgermeister".

(mtm)
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