Duisburg Trunkenheitsfahrt als fahrlässige Tötung

Duisburg · Nach einer Feier bei Verwandten entschlossen sich mehrere angetrunkene Gäste in Duisburg, noch zu einer Musikveranstaltung zu fahren. Das endete für einen jungen Mann tödlich.

Sein Bruder hatte die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und war mit dem Wagen gegen einen Oberleitungsmast gefahren.

Ein Sachverständiger hatte errechnet, dass der Duisburger mit etwa 117 Stundenkilometern auf der Friedrich-Ebert-Straße gefahren sein musste, als er von der Fahrbahn abkam. Das Duisburger Schöffengericht verurteilte den Mann gestern wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Entfernens vom Unfallort zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft.

Keine Bewährung

Der 38-Jährige gab an, ursprünglich habe der Bruder das Auto fahren wollen. Um Ärger zu vermeiden, habe er ihn begleitet. Weil der Bruder noch betrunkener gewesen als er selber, habe er sich ans Steuer gesetzt. Immerhin habe er in der Vergangenheit "einige Fahrstunden" gehabt. Dass er betrunken war, gab er zu. Wie schnell er gefahren sei, wisse er nicht. Der Duisburger gab an, er könne sich nur noch erinnern, dass er sich über die laute Musik erschreckte, die sein Bruder angemacht habe. Dass er einen Zaun streifte und von einem Oberleitungsmast abprallte, habe er nicht mehr in Erinnerung.

Der Bruder sei schwer verletzt und eingeklemmt gewesen. Er habe gefordert: "Hol die Mama!" Daraufhin sei er losgelaufen. Von Unfallflucht könne man nicht reden, er sei auf dem Weg zur Telefonzelle gewesen, als die Polizei ihn aufgriff. Laut Gutachten hatte der Mann rund 1,8 Promille Alkohol im Blut. Außerdem sei der Airbag aus dem Mercedes ausgebaut worden. Die Reifen seien fast abgefahren und einer sogar falsch gewesen. Der Beifahrer musste von der Feuerwehr aus dem Auto herausgeschnitten werden; er starb im Krankenhaus.

Die Anwältin hatte von einem tragischen Unfall gesprochen und eine Bewährungsstrafe beantragt. Er selber sei mit Rippenbrüchen und Kopfverletzungen davongekommen, leide aber stark unter den Folgen. Der Getötete sei freiwillig in das Fahrzeug eingestiegen und habe sich nicht angeschnallt, betonte sie. — Das Gericht hielt eine Bewährungsstrafe für nicht mehr vertretbar.

(RP/rl)
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