Duisburg Tickets müssen bezahlt werden

Duisburg · Schüler nutzen für Fahrten zur Schule und in der Freizeit das Schokoticket. Zahlen Eltern, die Leistungsempfänger sind, die Gebühren nicht, kommen die Kinder nicht zur Schule. Die CDU will Abhilfe schaffen.

 Das Schokoticket bietet für Schüler viele Vorteile. Das System funktioniert aber nur, wenn Eltern einen Eigenanteil zahlen.

Das Schokoticket bietet für Schüler viele Vorteile. Das System funktioniert aber nur, wenn Eltern einen Eigenanteil zahlen.

Foto: Seybert

In Duisburg nutzen genau 22 065 Schüler das Schokoticket. Mit diesem ermäßigten Fahrausweis können die Schüler nicht nur den Weg vom Wohnort zur Schule zurücklegen, sondern auch während ihrer Freizeit im gesamten Verbundgebiet an Rhein und Ruhr (Preisstufe D) Busse, Straßenbahnen und sogar S- und Regionalbahnen nutzen.

Aufgrund dieses Mehrnutzens müssen sich die Schüler mit einem Eigenanteil am Ticketpreis beteiligen. Die Höhe des Anteils ergibt sich aus der Entfernung vom Wohnort zur Schule. Wer bis zu 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnt, gilt als einer der 15 948 "Selbstzahler". Das Ticket kostet dann 28,70 Euro.

"Freifahrer" zahlen 11,60 Euro

Schüler, deren Schulweg länger als 3,5 Kilometer ist, haben Anspruch auf einen ermäßigten Satz. Diese 6117 "Freifahrer" zahlen monatlich nur 11,60 Euro. Für mehrere Kinder in einer Familie gelten weitere Ermäßigungen.

Was passiert aber, wenn die Verkehrsgesellschaft diese Gebühren von den Erziehungsberechtigten nicht erhält? Verschiedene Schulleiter wandten sich mit dem Problem, dass Schüler nicht zum Unterricht erschienen seien, weil ihr Ticket eingezogen wurde, an den Ratsherrn Frank Heidenreich.

Oftmals handele es sich dabei um Kinder von Leistungsempfängern, die Haupt- oder Realschulen besuchen. "Ich unterstelle den Eltern keine Absicht, aber die Gebühren werden nicht entrichtet. Das ist ein Problem, das gelöst werden muss", erklärte Ratsherr Frank Heidenreich. "Eine Lösung kann allerdings auch nicht darin bestehen, dass die Stadt die nicht bezahlten Beiträge übernimmt." Dies sei ordnungs- und sozialpolitisch nicht wünschenswert und darüber hinaus unmöglich, da die Stadt Duisburg eine derartige freiwillige Leistung nicht erbringen dürfe.

Ein Ansatz, den Heidenreich für sinnvoll hält, orientiert sich am Vorgehen der Arbeitsagentur im Bereich der Mietzahlungen von Leistungsempfängern. Dabei wird die Summe vom Regelsatz abgezogen und direkt an den Vermieter überwiesen.

Dies ließe sich, so Heidenreich, auf die Zahlung des Ticketpreises übertragen. "Dieser Ansatz bringt Vorteile mit sich", meint der Ratsherr. "Die Schüler könnten von der Nutzung des Tickets profitieren und für das Verkehrsunternehmen wäre die Einnahme gesichert."

Präzedenzfall

Eine Regelung müsse aber verbundweit gelten, erklärt Heidenreich weiter. Eine erfolgreiche Lösung in Duisburg könne einen Präzedenzfall für den gesamten Geltungsbereich des Tickets schaffen. Der Vorschlag hat als CDU-Antrag Eingang in die VRR-Gremien gefunden. Auch mit der Arbeitsagentur und der DVG müsse die Option beraten werden.

(RP)
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