Duisburg Thyssen muss Betriebsrente nachzahlen

Duisburg · Ein Verein will für die Interessen der TKS-Pensionäre streiten, damit sie mehr Geld bekommen.

 Mitglieder der Alternativen Unabhängigen Betriebsrentner mit Anwalt Harald Mende (links) und Vereinsgründer Bruno Schachta (rechts).

Mitglieder der Alternativen Unabhängigen Betriebsrentner mit Anwalt Harald Mende (links) und Vereinsgründer Bruno Schachta (rechts).

Foto: Büttner

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes sorgt für Unruhe auch unter Duisburger Rentnern: In zwei Musterverfahren hatten die Düsseldorfer Richter befunden, dass ThyssenKrupp Steel (TKS) zwei Pensionären die Betriebsrente nachzahlen müsse. Auf mehr Geld können nun 135 000 ehemalige Beschäftigte hoffen. Am vergangenen Dienstag trafen sich mehrere hundert Betroffene auf einer Veranstaltung des Vereins der Alternativen Unabhängigen Betriebsrentner (AUBR) an der Trabrennbahn in Dinslaken, um sich über die Musterurteile zur Anpassung der Werksrenten und das weitere Vorgehen zu informieren.

Vereinsgründer Bruno Schachta zitierte aus dem Geschäftsbericht von TKS, dort sei zu lesen gewesen: Laufende Renten des Vorstandes werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Das sei auch das gute Recht der anderen Betriebsrentner. Im vergangenen Jahr hatte TKS in einem Schreiben jedoch den Betriebsrentnern mitgeteilt, dass die Betriebsrenten "vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltend schlechten Wirtschaftslage" nicht angepasst würden. Die Pensionäre finden es erschreckend, wie mit ehemaligen Mitarbeitern umgegangen werde. Gar nicht um die paar hundert Euro gegangen, sondern ums Prinzip, sei es auch dem 72-jährigen Klaus-Heinrich Heitwerth. Er ist einer der beiden Werksrentner, deren Musterverfahren der Verein AUBR in Düsseldorf gewonnen hatte. Die Richter waren in beiden Musterverfahren zu dem Schluss gekommen, dass TKS den Pensionären die Rente nachzahlen müsse und waren damit der Einschätzung ihrer Kollegen des Arbeitsgerichts Duisburg gefolgt. Gegen diese hatte der Konzern jedoch Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht hatte eine Revisionsmöglichkeit gegen sein Urteil ausdrücklich ausgeschlossen, daraufhin habe TKS angekündigt, gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde einzureichen. Das Urteil sei daher noch nicht rechtskräftig, so der Duisburger Anwalt Harald Mende, der den Verein vertritt.

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebsrentner eine Holschuld haben, also selber tätig werden müssen. Das können sie selbst tun, einen Anwalt beauftragen oder sich von dem Verein vertreten lassen. Nach der Veranstaltung rechnete Schachta daher mit einer hohen Zahl an Vereinsbeitritten.

(RP)
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