Duisburg Text-Workshop zu Personalfragen

Duisburg · Durch engere gesetzliche Vorgaben und durch die entsprechende Entwicklung in der Rechtsprechung verschärfen sich die Anforderungen an den Inhalt von Schreiben im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Unklare Formulierungen können zu einer völlig anderen Auslegung einer arbeitgeberseitigen Zusage durch das Arbeitsgericht führen. Fehlende Tatsachen oder falsche Angaben in einer Betriebsratsanhörung führen zur Unwirksamkeit einer an sich begründeten Kündigung. Überflüssige pauschale Vorwürfe machen eine Abmahnung unwirksam. Bei einem Praxis-Workshop im Haus der Unternehmer werden konkrete Texte in der Personalarbeit näher beleuchtet wie etwa Arbeitsanweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben und Betriebsratsanhörung. Das kostenpflichtige Seminar richtet sich an Führungsnachwuchskräfte sowie an Mitarbeiter, die eine Führungsrolle übernehmen werden, und findet am Dienstag, 26. April, von 13 bis 17 Uhr im Haus der Unternehmer in Buchholz, Düsseldorfer Landstraße 7, statt.

Weitere Infos unter der Adresse www.haus-der-unternehmer.de im Internet.

(RP)
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