Duisburg Straßenstrich: Stadt sieht keine Handhabe

Duisburg · Der Straßenstrich an der Mannesmannstraße in Mündelheim ist den Anwohnern nach wie vor ein Dorn im Auge. Unterstützung bekommen die Mündelheimer nun von der CDU in der Bezirksvertretung Süd.

 An der Bushaltestelle Ehingen Friedhof an der Mannesmannstraße warten die Prostituierten auf Kundschaft.

An der Bushaltestelle Ehingen Friedhof an der Mannesmannstraße warten die Prostituierten auf Kundschaft.

Foto: rp-archivfoto

Die Fraktion nämlich wird in der nächsten Sitzung am 28. August zu diesem Thema einen Antrag stellen. Darin wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Straßenstrich in Mündelheim ordnungsrechtlich zu verhindern. Hierzu sollen alle rechtlichen Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Ausweisung eines Sperrbezirks, ausgeschöpft werden, um den Vertretern des Ordnungsamts eine rechtliche Handhabe zu geben. Beispielsweise könne auf Antrag der Stadt die Landesregierung zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes durch eine Rechtsverordnung die Prostitution auf öffentlichen Straßen verbieten.

Ob dieser Antrag aber an der aktuellen Situation etwas ändern wird, scheint fraglich. Denn die Anwohner, die sich bereits vor einigen Wochen mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Sören Link gewandt hatten, erhielten jetzt Post von der Stadtverwaltung, die wenig Mut zur Hoffnung macht. Darin heißt es, dass ein Vorgehen gegen die Prostitution an der Mannesmannstraße nur schwer umsetzbar sei.

Und weiter: "Ein Verbot gilt nur dann, wenn die Prostitution in einem Sperrbezirk, in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, ausgeübt wird. Diese Bedingungen treffen auf den genannten Sachverhalt nach hiesiger Einschätzung nicht zu."

In einer möglichen Erweiterung des Sperrbezirks auf den Bereich in Mündelheim sieht die Verwaltung lediglich einen Verdrängungsprozess. Die Probleme, so heißt es, würden sich nur verlagern, würden aber nicht behoben. "Hier soll zunächst auch die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit den Sperrbezirksverordnungen in Dortmund und Krefeld abgewartet werden."

In Krefeld nämlich hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung in Düsseldorf zumindest erreicht, dass der Straßenstrich im Bereich Ritterstraße, Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch im Bereich der Innenstadt in der Zeit von 6 bis 22 Uhr verboten ist. Mit dem zeitlich befristeten Verbot soll verhindert werden, dass sich die Prostitution in Krefeld nur verlagert.

Ein weiterer Vorschlag der Mündelheimer Bürger durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots die Prostitutiion von der Mannesmannstraße zu bekommen, wird von der Duisburger Verwaltung verworfen. Dafür gebe es keine rechtliche Handhabe.

(RP)
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