Dezember-Abschlag So setzen die Stadtwerke Duisburg die Entlastungen für Gaskunden um

Duisburg · In der Energiepreiskrise greifen weitere Maßnahmen, so wird etwa die Dezember-Abschlagszahlung für Gas reduziert. Das müssen Kunden der Stadtwerke Duisburg jetzt wissen.

 Der Stadtwerke-Turm in Duisburg.

Der Stadtwerke-Turm in Duisburg.

Foto: Christoph Reichwein

In der Energiepreiskrise greifen im Dezember weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Erdgasbelieferungsvertrag.

Die Regelung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht vor, dass die Dezember-Abschlagszahlung reduziert wird um den Betrag einer Soforthilfe, die der Staat nahezu allen Gaskundinnen und Gaskunden unabhängig von ihrem Belieferungsvertrag gewährt. Dabei wird es keine direkte Zahlung des Staates an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Energieversorger und dem Staat.

Die Höhe der Soforthilfe wird für alle Kundinnen und Kunden individuell berechnet und auf der Dezember-Abrechnung gutgeschrieben. Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg werden in diesen Tagen schriftlich über ihre individuelle Soforthilfe informiert. Die Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst aktiv werden. Die Soforthilfe wird automatisch mit ihrem Kundenkonto verrechnet.

Dabei muss die Höhe der Soforthilfe nicht der Höhe des Dezember-Abschlages entsprechen. Der Gesetzgeber hat zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe eine Formel entwickelt, die Preisfaktoren und prognostizierte Verbräuche der Kundinnen und Kunden berücksichtigt.

Der im September bekannte Jahresverbrauch wird auf einen Monat heruntergebrochen (31/365) und mit den am 1. Dezember 2022 gültigen Preisbestandteilen multipliziert. Den Jahresverbrauch bestimmen die Stadtwerke Duisburg entweder nach der letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder alternativ nach dem zu Vertragsbeginn veranschlagten Jahresverbrauch.

Bei Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Einzug im Dezember um die Höhe der Soforthilfe reduziert.

Kundinnen und Kunden, die ihre monatlichen Abschläge überweisen und entsprechend reduzieren möchten, erhalten eine Information, wie hoch der zu überweisende Restbetrag ist und in welcher Höhe ihnen eine Soforthilfe gewährt wird.

Mieterinnen und Mieter von mit Erdgas beheizten Wohnungen, die aber in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Duisburg stehen, sollen ihre Entlastung über die Nebenkosten erhalten. Die Stadtwerke Duisburg geben die Soforthilfe an die Vermieterinnen und Vermieter weiter.

(dab)
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