Duisburg Staatsanwalt prüft Schuldfrage

Duisburg · Nach dem Geständnis des 16-Jährigen, der seinen 13 Jahre alten Freund vor acht Tagen in den Rhein gestoßen haben soll, prüft die Staatsanwaltschaft derzeit die strafrechtliche Relevanz seines Handelns.

 Der 13-jährige Junge war vor einer Woche nahe der Hochfelder Eisenbahnbrücke in den Rhein geschubst worden.

Der 13-jährige Junge war vor einer Woche nahe der Hochfelder Eisenbahnbrücke in den Rhein geschubst worden.

Foto: rp-online

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern der RP sagte, sei dies insbesondere bei Jugendlichen mit größter Sorgfalt zu prüfen.

"Bei einem 16-Jährigen geht es zunächst um seine Einsichtsfähigkeit; also darum, ob der Jugendliche das Unrecht seines Handelns nachvollziehen kann und dieses Unrecht dennoch in Kauf genommen hat", sagt Oberstaatsanwalt Bernhard Englisch. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft mühsam prüfen müssen, ob der Jugendliche seinen Freund zielgerichtet ins Wasser stoßen wollte.

Bernhard Englisch erklärt die Schwierigkeit dieses Unterfangens: "Zur Erklärung hilft vielleicht eine Frage zu einer anderen Situation: Wenn ich mit einem Freund auf der Skipiste stehe und ihm einen freundschaftlichen Stoß versetze, kann ich zu diesem wirklich absehen, dass er sich zeitgleich nach seinem Skischuh bückt, deshalb nicht im Gleichgewicht steht und in eine Schneewehe stürzt?"

Übersetzt auf den Duisburger Fall wird es also stark auf die Zeugenaussagen des dritten Jugendlichen und von Passanten ankommen, um die Motivation des 16-Jährigen nachvollziehen zu können. Derweil fehlt von dem wohl ertrunkenen Kind weiterhin jede Spur. Der Vater des Jungen hat die Polizei zur verstärkten Suche aufgefordert.

(RP/rl/csi/top)
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