Ex-Geschäftsführer Kentsch gewinnt Prozess gegen MSV Duisburg

Duisburg · Ex-Geschäftsführer Ronald Kentsch hat gegen den heutigen Fußball-Drittligisten MSV Duisburg fast vier Jahre nach seiner Entlassung einen zweifachen Sieg vor Gericht errungen.

 Das Logo des MSV Duisburg.

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Foto: MSV Duisburg

Das Landgericht Duisburg erklärte am Donnerstag in erster Instanz die Kündigung Kentschs durch den MSV vom 13. Juni 2013 für formell unwirksam. Demnach stehen dem heute 60-Jährigen für die Zeit bis zum Ablauf seines Vertrags im Juni 2014 Gehaltsnachzahlungen in Höhe von monatlich 15.000 Euro zu.

Weiter wurde eine Schadensersatzklage des MSV in Höhe von 4,3 Millionen gegen Kentsch wegen der Lizenzversagung für die Zweitliga-Saison 2013/14 abgewiesen. Die Kammer stellt hierzu fest, "dass die Lizenz durch die DFL auch dann nicht erteilt worden wäre, wenn der Geschäftsführer sich pflichtgemäß verhalten hätte. Dem Geschäftsführer hätten auch keine weiteren Finanzierungsquellen bekannt sein müssen."

Der MSV entschied am Abend, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. "Nach erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen", teilte der Klub mit.

(sid)
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