Nach Ellbogencheck Kreisliga-Kicker zu Geldstrafe verurteilt

Duisburg/Moers · Dass Fußballfelder kein rechtsfreier Raum sind, hat jetzt ein 27-jähriger Amateurfußballer feststellen müssen. In zweiter Instanz hat das Landgericht Duisburg den Moerser wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro - 40 Tagessätze zu je 30 Euro - verurteilt.

Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 1800 Euro an den gegnerischen Spieler vom Rumelner TV bezahlen, dem er mit einem Ellenbogencheck die Nase brach. Der Vorfall ereignete sich im Kreisliga-A-Duell der Rumelner gegen den SC Rheinkamp, das am 30. Oktober 2010 auf der Platzanlage Waldborn stattfand.

Nach dem Amtsgericht verwarf nun auch das Landgericht die Berufung und ging davon aus, dass der Angeklagte zumindest bedingt aus Vorsatz seinen Ellenbogen ausgefahren haben soll. Zeugen wollen mitbekommen haben, dass der Angeklagte die Tat angekündigt habe. Die Verteidigung verwies auf ein gewöhnliches Gerangel und darauf, dass nicht einmal Schiedsrichter den Vorfall geahndet habe.

(ila)
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