Duisburg Sparkasse und Tomalak einig

Duisburg · Wohl noch nie ist die Duisburger Sparkasse so in Aufregung versetzt worden wie im Juni. Da machte die Nachricht die Runde, dass der ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende Hans-Werner Tomalak eine höhere Pension bekommt, als sie der Sparkassen- und Giroverband empfiehlt. Seitdem war das Tischtuch zwischen dem Ex und seinem ehemaligen Arbeitgeber zerschnitten. Am Donnerstag unterzeichneten beide Seiten eine Einigung und teilten dazu folgendes mit:

"Die Sparkasse Duisburg und Herr Tomalak haben heute eine gütliche Einigung hinsichtlich seiner Ruhegeldansprüche erzielt. Mit dieser Vereinbarung sind die unterschiedlichen Auffassungen über Wirksamkeit und Zustandekommen der mit Herrn Tomalak vereinbarten Vertragsänderung endgültig erledigt. Die Sparkasse bedauert, dass durch Veröffentlichungen in der Presse der falsche Eindruck entstanden ist, es seien im Zug der Entscheidungsfindung über die Vertragsänderung Kontrollsysteme der Sparkasse ausgehebelt worden. Die Sparkasse dankt Herrn Tomalak für sein langjähriges erfolgreiches Wirken und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Die Beteiligten bitten um Verständnis, dass zu den Einzelheiten der erzielten Einigung Stillschweigen vereinbart worden ist."

Wie berichtet hatte Tomalak seit April 65 Prozent seiner anrechenbaren Bezüge als Altersruhegeld erhalten, der Verband empfiehlt nur 55 Prozent. OB Link hatte den Beschluss als oberster Beanstandungsbeamter zunächst abgenickt, als er öffentlich wurde, beanstandete er ihn und nahm inzwischen diesen Einspruch wieder zurück. Die Staatsanwaltschaft nahm aufgrund einer anonymen Anzeige im Frühsommer Ermittlungen auf - nicht gegen Tomalak, sondern gegen den Hauptausschuss der Sparkasse. Das vierköpfige Aufsichtsgremium hatte die höhere Pension (es sollen knapp 30 000 Euro im Monat gewesen sein) beschlossen.

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Ohne die jetzt erzielte Einigung hätte mit Sicherheit ein Rechtsstreit zwischen Tomalak und der Sparkasse gedroht. Dabei wäre es unter anderem wohl um die Frage gegangen, wie eine "Empfehlung" des Sparkassen- und Giroverbandes zu interpretieren ist - als ein nicht verbindlicher Hinweis oder als eine verpflichtende Anordnung?

(RP)
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