Duisburg Sieg für Polizeipräsidentin gegen Rechte

Duisburg · Das Verwaltungsgericht hat gestern in einem Eilbeschluss das Verbot der Aufmärsche von ProNRW bestätigt. Die Bewegung wollte morgen am Gedenktag der Pogromnacht gegen Sinti, Roma und Asylbewerber demonstrieren.

Zum ersten Mal hat die Duisburger Polizei einen Aufmarsch von Rechten verboten und beim Verwaltungsgericht damit Recht bekommen. Dass ProNRW allerdings damit morgen Duisburg fern bleibt, ist noch nicht sicher. Die Rechtspopulisten ziehen vors Oberverwaltungsgericht und wollen sogar den Bundesgerichtshof einschalten.

Dr. Elke Bartels, Duisburgs Polizeipräsidentin, hatte dennoch gestern erst einmal nur Freude über die Gerichtsentscheidung. "Ich war nicht sicher, ob das Verbot klappt, aber wenn überhaupt, dann nur für diesen ganz besonderen Tag." Mit ihrem Aufmarsch gegen Rumänen und Bulgaren hätten die Rechtsaktivisten den Gedenktag beschädigt, so ihre Auffassung. "Und das konnte ich nicht zulassen". In ihrer Zeit bei der Bezirksregierung war sie unter anderem zuständig für Entschädigungszahlungen an Opfer des Nazi-regimes.

"Ich kenne die furchtbaren Schicksale der Roma und Sinti und der Angehörigen anderer ehtnischer Gruppen, deren Angehörige im Dritten Reich verfolgt und von den Nazis getötet wurden", sagt sie. Als Polizeipräsidentin wisse sie zwar das hohe Gut der Meinungsfreiheit und des Versammlungrechtes zu schützen. "Aber ausgerechnet am 9. November so ein Aufmarsch — da wird das Demokratieverständnis mit Füßen getreten!"

Das Verwaltungsgericht teilt ihre Auffassung, dass durch die ProNRW Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe. "Die Bürgerbewegung ProNRW mache sich bewusst die Symbolkraft dieses Tages zunutze, "indem sie eine Parallele herstellt zwischen aus ihrer Sicht bestehenden sozialen Missständen aufgrund des Zuzugs von Ausländern und den Geschehnissen in der Reichspogromnacht", heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Dadurch entstehe ein Bedrohungsszenario dahingehend, dass der Ausbruch rechtsradikaler Gewalt eine naheliegende Folge der von der Bürgerbewegung thematisierten Missstände sein könne.

ProNRW hatte zu zwei Kundgebungen aufgerufen. Sie standen unter den Themen "Kein Asyl in Neumühl — Kein Asylantenheim ins St. Barbara Hospital" und "Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden — Recht und Ordnung wieder herstellen". In einer Presseerklärung der Bürgerbewegung, in der die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt wird, heißt es, dass die Gründe für das Demonstrationsverbot nur vorgeschoben und nicht gerichtsfest seien. Die Rechtsabteilung von ProNRW habe vorsorglich das Bundesverfassungsgericht über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Für den kommenden Samstag haben zwischenzeitlich fünf Organisationen Veranstaltungen gegen die Rechten angekündigt, die bislang auch noch nicht abgesagt wurden. Daneben gibt es wie berichtet einen "Gedenkspaziergang", zu dem ein Bündnis aus Kirchen, jüdischer Gemeinde, Gewerkschaftsbund und Stadt für Samstag, 9. November, 13 Uhr eingeladen haben. Treffpunkt ist an der Lehrerstraße in Neumühl. Ab 16 Uhr treffen sich die Teilnehmer dann in Bergheim vor dem Haus In den Peschen.

Auch wenn Polizeipräsidentin Bartels davon überzeugt ist, dass diese angemeldeten Veranstaltungen dem Gedenktag angemessen ablaufen werden, sorge sie sich dennoch. Kaum war die Demo von ProNRW angekündigt, "formierte sich im Netz der Widerstand von linksautonomen Gruppen." In ganz Deutschland seien sie aufgerufen worden, morgen nach Duisburg zu kommen. Das sei zwar auch bei der Demo/Gegendemo vor der Bundestagswahl der Fall gewesen, "aber diesmal hat die ganze Sache eine ganze andere Dynamik bekommen."

(RP)
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