Duisburg Sicherheitsvorkehrungen bei Rocker-Prozess nicht nötig

Duisburg · Wegen mehrfacher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 27-jähriges Mitglied des Motorradclubs Satudarah vor dem Amtsgericht verantworten. Aus grundloser Eifersucht, so die Anklage, soll der Rheinhauser im Juli und August seine 22-jährige damalige Freundin geschlagen und gewürgt haben. Bei einem Vorfall soll er die kurz zuvor am Unterleib operierte Frau in den Bauch geschlagen haben. "Ich hoffe, du verreckst daran", soll er ihr entgegengeworfen haben.

Der Angeklagte räumte gestern ein, dass es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sei. Gewalttätig sei er aber nicht geworden. Lediglich eine Beleidigung und eine Sachbeschädigung gab der 27-Jährige zu. Die Zeugen zeichneten ein uneinheitliches Bild. Die beste Freundin der Frau berichtete, dass die 22-Jährige ihr mehrfach von Übergriffen des Angeklagten erzählt habe. Freunde des Angeklagten hatten dagegen nur bemerkt, dass es immer wieder Streit gab und die Geschädigte es "mit der Ehrlichkeit nicht so genau nahm". Das Opfer konnte gestern nicht vernommen werden: Das Geflüster der an einer Kehlkopfentzündung leidenden Frau war trotz Mikrofonanlage nicht zu verstehen. Im Dezember und Januar soll es nun zwei Fortsetzungstermine geben.

Der 27-Jährige wird sich voraussichtlich im kommenden Jahr wegen schwerer räuberischer Erpressung, Drogenhandels und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Taten stammen aus 2012 und 2013. In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl erlassen. Stattdessen saß der 27-Jährige seit August wegen der Körperverletzung in Untersuchungshaft. Einer Einstellung des Verfahrens mit Blick auf die vor dem Landgericht zu erwartende Strafe hatte die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt. Der Haftbefehl wurde gestern aufgehoben, nachdem Zeugenvernehmungen den Eindruck erweckt hatten, dass die Frau selbst immer wieder Kontakt zu Satudarah-Mitgliedern gesucht hatte. Von Verdunkelungsgefahr könne da keine Rede mehr sein, so das Schöffengericht. Auch Sicherheitsvorkehrungen rund um den Gerichtssaal erwiesen sich als weitgehend unnötig. Ein Teil der eingesetzten Polizeikräfte zog schon in der Mittagspause wieder ab.

(RP)
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