Duisburg Sicher durch den Abend

Duisburg · Geht beim Knallen trotz aller Vorsicht etwas daneben, wissen viele nicht mit dem Schaden umzugehen. Einige Grundregeln sollte man beachten. Die RP fasst das Wichtigste zusammen:

Schäden: Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand, greift die Teilkaskoversicherung. In den meisten Fällen deckt sie Brand- und Explosionsschäden ab. Die Vollkaskoversicherung kommt zum Zuge, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Hinterlässt ein Knallkörper Brandschäden am Dach oder Mauerwerk des Hauses, deckt in den meisten Fällen die Wohngebäudeversicherung den Schaden ab.

Regeln: Beim Kauf sollte auf das BAM-Prüfsiegel geachtet werden, um sicherzugehen, dass es sich um seriöse Ware handelt. Die Retter der Johanniter raten beispielsweise, große öffentliche Plätze und Menschenmengen zu meiden, da große Gefahr durch herumliegende Flaschen und herabfallende Feuerwerkskörper besteht. Bei Kindern sollte darauf achtgegeben werden, dass die Ohren besonders geschützt werden. Die Silvesterknaller können eine Lautstärke von bis zu 130 Dezibel erreichen. Das ist lauter als ein Presslufthammer. Die meisten Verletzungen entstehen durch Verbrennungen und Brüchen an Händen und Fingern. Deshalb gilt: Anzünden, wegwerfen und Ohren zuhalten.

Verletzungen: Kleinere Brandwunden können unmittelbar mit Wasser gekühlt werden, sagen die Johanniter. Bei größeren Verletzungen empfehlen sie, den Notarzt zu alarmieren. Fremdkörper im Auge sollte ein Laie besser nicht entfernen.

Auch nach dem Fest besteht noch Gefahr durch nicht explodierte Knaller. Diese Blindgänger sind oft beschädigt, und man tut gut daran, sie liegen zu lassen.

(RP)
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