Duisburg Serm: erst Jubel, Trubel und dann fast ein Toter

Duisburg · Ein folgenreicher Faustschlag eines damals 23-jährigen Mannes nach dem Sermer Oktoberfest im Herbst 2012 überschattete seinerzeit die beliebte, zuvor friedlich und feucht-fröhlich verlaufene Veranstaltung mit 3000 Gästen und beschäftigt nun in einem Berufungsverfahren das Landgericht Duisburg.

 Am Breitenkamp in Serm stürzte vor zwei Jahren ein damals 45 Jahre alter Mann nach einem Faustschlag so unglücklich, dass er heute ein Pflegefall ist.

Am Breitenkamp in Serm stürzte vor zwei Jahren ein damals 45 Jahre alter Mann nach einem Faustschlag so unglücklich, dass er heute ein Pflegefall ist.

Foto: Archivfoto

Der junge Moerser wurde im vergangenen Jahr bereits vom Duisburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, wehrte sich jedoch gegen die Entscheidung. Seit gestern wird der Fall, der besonders für das Opfer, einen damals 45 Jahre alten Duisburger, schwerwiegende Folgen hatte, neu aufgerollt. Infolge des Schlages ins Gesicht schlug das Opfer so unglücklich mit dem Hinterkopf auf das Pflaster der Straße vor dem Festplatz auf, dass es bis heute ein Pflegefall ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss. Die schwere Schädigung des Nervensystems im Gehirn hat außerdem dazu geführt, dass der Mann fast komplett gelähmt ist.

Der Tat vorausgegangen war am Abend des 7. Oktober 2012 ein Streit zwischen zwei alkoholisierten Gruppen, die das Zelt kurz zuvor verlassen hatten. Warum die Festbesucher aneinandergeraten waren, darüber erhielt das Gericht im Sommer vergangenen Jahres kaum Klarheit, da die geladenen Zeugen verschiedene Versionen erzählten. Der später verurteilte Täter gab seinerzeit an, ein Mitglied aus der anderen Gruppe habe seine Freundin beleidigt. Daraufhin sei eine handfeste Prügelei ausgebrochen, in die auch der Vater des Moersers mitgemischt und einen weiteren Mann geschlagen haben soll.

Da das Amtsgericht jedoch damals nicht ausschließen konnte, dass er zuerst attackiert worden war und sich, wie von ihm behauptet, in einer Notwehrlage befunden hatte, sprach die Kammer den Vater frei. Der Sohn hingegen wurde von einem an der Situation unbeteiligten Zeugen als derjenige identifiziert, der den verheerenden Schlag gesetzt hatte. Die Strafkammer maß dieser Aussage damals große Bedeutung bei, da sie den Mann, der den Vorfall von der gegenüberliegenden Straßenseite aus beobachtet hatte, für glaubwürdig hielt. Er sei "keiner Seite zuzuordnen", sagte der Richter damals. Jetzt werden vor dem Landgericht erneut mehrere Zeugen gehört, um den Ablauf des Geschehens zu beleuchten und Klarheit über die Schuld des jungen Moersers herbeizuführen. Die Entscheidung über die Berufung fällt wahrscheinlich heute.

(spie)
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