Duisburg SEK-Einsatz in Homberg - Jugendliche festgenommen

Duisburg · Spezialeinsatzkräfte der Polizei haben am Mittwochmorgen gegen sechs Uhr zwei Jugendliche in Meerbeck und in Homberg festgenommen. Die Kriminalpolizei durchsuchte die Wohnungen der 17 und 18 Jahre alten Tatverdächtigen. Sie sollen an einem Überfall am 16. September in der Leisstraße in Moers beteiligt gewesen sein.

Dabei waren drei zunächst unbekannte Männer in die Wohnung eines 21 und eines 28 Jahre alten Mannes eingedrungen. Laut Aussagen der Überfallenen sollen die Täter sie mit einem Schlagstock und einer Schusswaffe bedroht haben. Die Bewohner waren während des Überfalls durch ein Fenster auf das Dach des Mehrfamilienhauses geflüchtet und hatten von dort um Hilfe gerufen. Anwohner verständigten daraufhin die Polizei. Im Zuge ihrer Ermittlungen fand die Kripo heraus, dass die namentlich bekannten Täter in der Wohnung Drogen erbeuten wollten. Deshalb zogen die Ermittler bei den Durchsuchungen aus Eigensicherungsgründen Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos hinzu.

"Wenn nicht sicher ist, ob bei den Verdächtigen Waffen vorhanden sind oder nicht, fordert man in solchen Fällen ein SEK an", erläuterte Staatsanwalt Arne Kluger. "Wie vorsichtig man bei solchen Durchsuchungen sein muss, zeigt ja der Fall des ,Reichsbürgers'". Dabei war in Bayern ein Polizist erschossen und drei weitere verletzt worden. Allerdings seien bei der Durchsuchung, so der Staatsanwalt, die beschriebenen Waffen nicht gefunden worden.

Gegen die jetzt Festgenommenen wird laut Staatsanwalt wegen des Tatvorwurfes des versuchten schweren Raubes ermittelt. Allerdings mussten die Beamten die beiden Jugendlichen im Laufe des Tages wieder frei lassen.

"Einen Haftgrund gab es nicht", stellte der Staatsanwalt fest. Gerade bei Jugendlichen liege die Latte für einen Haftbefehl sehr hoch. Laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs reiche auch eine zu erwartende hohe Strafe dazu nicht. Nötig wäre eine Fluchtgefahr. "Dafür gab es aber keine Anhaltspunkte", sagte Kluger. Beide Verdächtigen hätten einen festen Wohnsitz und gingen einer geregelten Tätigkeit nach.

(ock)
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