Neue Allgemeinverfügung Schüler in Duisburg bleiben ab Montag daheim – Zoo muss wieder schließen

Duisburg · Duisburg erlässt mit Wirkung zum 19. April eine neue Allgemeinverfügung und reagiert damit auf die stark ansteigenden Infektionszahlen in der Stadt. Betroffen davon sind unter anderem die Schulen, die Kitas, der Zoo und weitere öffentliche Einrichtungen. Ein Überblick.

 Schülerinnen und Schüler aus Duisburg müssen ab dem kommenden Montag weiterhin von zu Hause lernen.

Schülerinnen und Schüler aus Duisburg müssen ab dem kommenden Montag weiterhin von zu Hause lernen.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Wie die Stadt Duisburg am Freitagnachmittag mitteilte, werden die bislang geltenden Öffnungsmöglichkeiten für Einzelhandel und Kulturstätten bei tagesaktuell bestätigtem, negativem Ergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttest im Hinblick auf die hohen Inzidenzwerte (212,2, Stand 16. April) aufgehoben. An den Schulen bleibt es bei der Aussetzung des Präsenzbetriebes, die Kitas sollen in den Notbetrieb. Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. April. Sie beinhaltet im Einzelnen:

Die Erbringung von Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt; ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der berufsmäßigen Personenbeförderung.

Die Nutzung von Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ist von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig. Das bedeutet: Das negative Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden und ist bei der Inanspruchnahme des Angebots mitzuführen.

Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels (ausgenommen sind die in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten Verkaufsstellen zur Abdeckung des täglichen Bedarfs) sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen mit Ausnahme des Versandhandels und der Auslieferung und Abholung bestellter Waren (Click and Collect) ist untersagt.

Dasselbe gilt für den Betrieb von Bau- und Garten(bau)märkten. Auch diese dürfen von Kundinnen und Kunden nur für den Kauf von Blumen und anderen kurzfristig verderblichen Waren betreten werden, im Übrigen ist nur die Auslieferung und Abholung bestellter Waren zulässig. Der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes ist unzulässig; ausgenommen ist der Verkauf von Zubehör.

 Der Duisburger Zoo muss ebenfalls wieder schließen.

Der Duisburger Zoo muss ebenfalls wieder schließen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

In Geschäftslokalen von Telefondienstleistern sind nur die Störungsannahme sowie die Reparatur oder der Austausch defekter Geräte zulässig. Der Verkauf von Waren auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen ist unzulässig.

Die Gruppengröße für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die gemeinsam auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen begrenzt.

Der Betrieb von Bibliotheken einschließlich der Hochschulbibliotheken sowie Archiven wird auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder automatisch abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

Wie die Stadt Duisburg außerdem mitteilt, hat das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag entschieden, auf Landesebene für Kommunen mit einer Inzidenz über 200 eine Regelung in der Betreuungsverordnung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zu erlassen. Demnach werden auch in Duisburg die Regelungen zum Schulbetrieb, die in dieser Woche galten, fortgesetzt; das heißt es bleibt bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie einer Notbetreuung.

Die Stadt Duisburg setzt am Montag darüber hinaus den eingeschränkten Pandemiebetrieb in den Kindertagesstätten fort. Die Stadt strebt nach eigener Aussage den Notbetrieb der Kitas an, hat dazu aber noch keine Bestätigung von Land. Beabsichtigt sei, den Notbetrieb dann – falls das Land zustimmt – mit einer Vorlaufzeit von zwei Tagen umzusetzen, damit Eltern Zeit haben, sich mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Die Stadt appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.

Außerdem hat der Krisenstab der Stadt am Freitag durch Einzelverfügung beschlossen, dass der Zoo Duisburg ab Montag, 19. April, geschlossen bleibt. Bis einschließlich Sonntag besteht somit vorerst letztmalig die Möglichkeit, auf eine tierische Entdeckungsreise am Kaiserberg zu gehen. „Die erneute Zooschließung trifft uns hart. Die Versorgung unseres seltenen und teils hochbedrohten Tierbestandes sicher zu stellen hat oberste Priorität. Mit großem Engagement setzt sich das ganze Zoo-Team trotz der schwierigen Umstände hierfür ein und ist weiterhin vor Ort“, sagte Zoodirektorin Astrid Stewin.

Es ist bereits das dritte Mal, dass der Zoo Duisburg aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen keine Besucher empfangen darf. Und so wird auch in den nächsten Wochen im Zoo bei laufenden Kosten gearbeitet, ohne Eintrittskarten über die Tageskassen verkaufen zu können.

Jeden Monat fallen alleine zur Versorgung der rund 9000 Tiere Futterkosten in Höhe von etwa 51.000 Euro an. Auch die Personalkosten und Kosten für beispielsweise Energie, Wartung von Anlagen, Parkpflege sowie medizinische Versorgung der Tiere müssen weiterhin getragen werden.

(dab)
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