Duisburg Schon viele Anträge auf Briefwahl gestellt

Die meisten Wahlbenachrichtigungen wurden mittlerweile zugestellt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass von der Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen, reichlich Gebrauch gemacht wird. Briefwahlunterlagen können außerdem persönlich in einer der Briefwahlstellen oder elektronisch ("http://briefwahl.duisburg.de/") beantragt werden.

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Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig, jedoch ist die Beantragung per E-Mail möglich. Die Mail kann mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, vollständiger Anschrift sowie einer eventuell abweichende Versandanschrift an "briefwahl@stadt-duisburg.de" gesendet werden.

Gegebenenfalls ist für die Teilnahme an der Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Dabei gibt es gesetzliche Fristen zu beachten: Bei der Europawahl ist dies bis 4. Mai möglich, bei der Kommunalwahl bis 9. Mai und bei der Integrationsratswahl bis zum 13. Mai.

Ausführliche Informationen sowie entsprechende Antragsformulare gibt es unter www.duisburg.de/vv/I-03/102010100000429329.php

Ab sofort sind sowohl zentral im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 120 (Gebäude TecCenter) in Duisburg-Neudorf als auch in den Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz, Zimmer 60, eingerichtet.

Briefwahlanträge werden bis einschließlich 23. Mai, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist diese Frist bis zum jeweiligen Wahltag, 15 Uhr, verlängerbar.

Bei möglichen Fragen kann das Call Center unter 94000 weiterhelfen.

(RP)
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