Schöffen-Wahl in NRW Wie Städte rechte Laien-Richter verhindern wollen

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen werden bald über 17.000 neue Schöffen ins Amt berufen. Die rechtsextreme NPD, die rechtspopulistische "Pegida"-Bewegung und auch die rechtspopulistische AfD rufen ihre Anhänger auf, sich zu bewerben. Droht nun ein Rechtsruck an den Gerichten?

Die NPD will "rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherstellen", die Kölner AfD ruft dazu auf, "für Gerechtigkeit in Strafprozessen" zu sorgen und in Dresden fordert Mitte Februar ein "Pegida"-Redner", die Ideologie der Altparteien" zu brechen. Verbunden sind all diese Wünsche mit der Aufforderung an die eigenen Anhänger, sich als Schöffe zu bewerben.

Zum 1. Januar 2019 werden bundesweit zehntausende dieser Laienrichter gesucht. Allein in NRW steigt dann die Zahl der ehrenamtlich Rechtsprechenden von 15.000 auf über 17.000 an - ein Großteil der bisherigen Amtsinhaber scheidet dann aus. Um ihre Posten neu zu besetzen, suchen die Städte mindestens doppelt so viele Bewerber, aus denen die benötigten Schöffen ausgewählt werden.

Schöffenwahl: NRW-Städte klagen über zu wenige Bewerber

Doch die Suche nach Freiwilligen ist ein zähes Unterfangen, auch wenn aktive Schöffen mittlerweile bis zu drei Amtszeiten (15 Jahre) aktiv sein dürfen. In Düsseldorf sind beispielsweise bislang erst 858 Bewerbungen eingegangen, 1848 Interessierte werden gesucht. In Essen kommen bislang gerade mal 500 Freiwillige auf 2000 Posten. "Nach dem ersten Schwung nahm die Zahl der Bewerbungen relativ stark ab", sagt Stadtsprecherin Jasmin Trilling. Ähnlich sieht die Situation in Duisburg aus, in Köln werden Bürger in den kommenden Wochen gezielt angeschrieben, auch hier fehlen noch rund zwei Drittel der gesuchten Bewerber.

Hilfe kommt nun vor allem aus dem politisch rechten Lager. Aus deren Aufrufen wird die Hoffnung deutlich, künftig in Strafverfahren Einfluss nehmen zu können. Die Chance dazu wäre - insbesondere vor den Amtsgerichten - theoretisch vorhanden: Hier bilden in der Regel zwei Schöffen und ein Richter ein Team, alle sind bei der Urteilsentscheidung gleichberechtigt. Anders als bei größeren Verfahren vor den Landgerichten könnten Schöffen so eine Mehrheit bilden, denn in der höheren Instanz werden den beiden Schöffen bis zu drei Richter an die Seite gestellt.

"Ich sehe dennoch keine Chance für eine erfolgreiche Kampagne von rechts", erklärt Ursula Sens. Sie ist seit über 20 Jahren Vorsitzende des Landesverbands ehrenamtlicher Richter in NRW, Aufrufe wie jetzt von "Pegida" oder NPD sind ihr nicht neu. "So etwas gab es auch vor fünf Jahren schon, unserer Erfahrung nach hatten die Aufrufe kaum Auswirkungen."

Stadträte stimmen über Bewerber ab

Ein mehrschrittiges Auswahlverfahren soll das Rechtssystem vor solchen Kampagnen schützen, dabei sind die Kontrollen jedoch zunächst oberflächlich. Bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger an seinem Wohnsitz. "Die zuständige Kommunalverwaltung prüft anschließend nur die objektiven Voraussetzungen für das Schöffenamt", sagt Johannes Dünner vom Rechtsamt der Stadt Köln, das heißt: Wohnort und Alter. Weder Parteimitgliedschaften der Bewerber noch deren Äußerungen in den sozialen Netzwerken werden geprüft.

Aus dem Verfahren fliegt im weiteren Vorlauf allerdings, gegen wen aktuell ermittelt wird oder wer schon zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Außerdem dürfen Bewerber nicht gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen. Um dies zu kontrollieren, wird eine Bewerberliste zunächst vom Rat der jeweiligen Gemeinde mit einer zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. "Wer in den kleineren Gemeinden als Reichsbürger oder Ausländerfeind bekannt ist, hat wenig Chancen", sagt Ursula Sens.

Rassistische Facebook-Postings sorgten für neuen Prozess

Im Anschluss werden letztlich die vor Gericht benötigte Anzahl an Schöffen von einem Wahlausschuss der Gerichte ausgewählt. Zahlen, wie viele Bewerber aus den genannten Gründen dabei abgelehnt werden, gibt es nicht. Die angefragten Städte in NRW bestreiten jedoch einen erkennbar hohen Anteil.

Dass das System dennoch Lücken hat, beweisen Fälle, in denen bereits berufene Schöffen auffällig wurden. "Wegen ihrer Ablehnung der Verfassung wurden schon Reichsbürger ihres Amtes enthoben", sagt Sens. So geschehen im Juni 2017 durch Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm. In einem anderen Fall musste ein Vergewaltigungsprozess am Landgericht Düsseldorf gegen einen Deutsch-Eritreer neu verhandelt werden - ein am ersten Verfahren beteiligter Schöffe hatte sich auf Facebook rassistisch über den Angeklagten geäußert, er wurde vom Verfahren abgezogen.

Die genaue Anzahl solche Fälle wird laut NRW-Justizministerium jedoch nicht erfasst. Doch die Beispiele beweisen: Es besteht Verbesserungsbedarf im System. Die Verbandsvorsitzende Sens wünscht sich für die größere Kommunen einen der Ratsabstimmung vorgeschalteten Ausschuss, der die Bewerber genauer überprüft. Sie sagt: "Es muss sehr gründlich geprüft werden, wen wir zum Schöffen machen, denn in diesem Amt entscheidet man über das Schicksal von Menschen."

(cbo)
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