Tauchglockenschiff aus Duisburg Die „Carl Straat“ darf ein Denkmal bleiben

Duisburg · Monatelang stritten sich das Land NRW und die Bundesrepublik über den Denkmalschutz eines Duisburger Spezialschiffs. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Die „Carl Straat“ ist eine einzigartige Konstruktion – und muss deshalb geschützt werden.

 Die „Carl Straat“ wurde 1963 gebaut.

Die „Carl Straat“ wurde 1963 gebaut.

Foto: dpa/Thomas Frey

Das Duisburger Taucherglockenschiff „Carl Straat“ wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf zu Recht als Denkmal eingetragen. Das teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch mit. Damit wies die Kammer eine Klage der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Eigentümerin der „Carl Straat“ ab. Das Urteil wurde den Parteien schriftlich zugestellt. Bereits in der Verhandlung am 23. Februar hatte der Verwaltungsrichter den Klägern nur wenig Chancen eingeräumt.

Das Gericht führt zur Begründung des Urteils unter anderem aus, dass die Einzigartigkeit des Schiffes „auf der Hand liege“. Die Kammer verwies dabei auf die besondere Bedeutung der „Carl Straat“ für die Geschichte des Menschen und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsbedingungen. Dass mit dem älteren „Kaiman“ und dem Nachfolgeschiff „Archimedes“ andere Anlagen existieren, bei denen eine vergleichbare Taucherglockentechnik zum Einsatz kommt, spiele dabei keine Rolle. Auch wie aufwendig es ist, das Schiff zu erhalten, sei nicht von Bedeutung.

In der Denkmalliste der Stadt heißt es über die Carl Straat: „Die Anlage ist bedeutend für die Geschichte des Menschen.“ Sie greife die seit der Antike immer wieder als Menschheitstraum thematisierte Erkundung auf Gewässerböden auf. Der Bund argumentierte, die Taucherglocke an Bord sei nicht die erste ihrer Art, das Schiff deshalb gar nicht einzigartig. Ein Gutachten kam zu einem anderen Schluss: Das Boot habe einen besonderen mechanischen Arm, mit dem es die Taucherglocke flexibel einsetzen kann.

Die „Carl Straat“ wurde 1963 in Dienst gestellt und war fast 60 Jahre auf dem Rhein und der Mosel unterwegs, unter anderem um die Fahrrinne zu säubern und Objekte aus dem Wasser zu bergen. 2021 wurde das Nachfolgemodell, die „Archimedes“, vorgestellt. Derzeit muss sie allerdings nach einem Schaden repariert werden. Solange fährt die „Carl Straat“ weiter

Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt werden.

(atrie)
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