Duisburg Rückerstattung der Abfallgebühren

Duisburg · Die Preisprüfungen der Bezirksregierung zu den Verbrennungsentgelten der Jahre 2013 und 2014 sind abgeschlossen, so dass nun die korrigierten Abfallgebührenbescheide verschickt werden können. Der Versand der Bescheide erfolgt ab dem 26. April.

Jeder Eigentümer bzw. Bevollmächtigte erhält seinen individuellen Gebührenbescheid mit der entsprechenden Information des zu erstattenden Betrages. Die Gebührenerstattungen erfolgen unmittelbar nach dem Versand der Bescheide und werden auf dem im Bescheid aufgeführten Konto gutgeschrieben.

Nach dem Erhalt der Gebührenbescheide 2012 im Dezember 2016 waren einige Kunden verunsichert, ob die Abfallgebühr erneut bezahlt werden muss, da im Bescheid eine Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit aufgeführt sind. Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Dies bedeutet jedoch bei den korrigierten Bescheiden, dass trotz der aufgeführten Zahlungsaufforderung keine Gebühren eingezogen werden.

Ein erklärendes Infoblatt mit dem zu erstattenden Betrag liegt dem jeweiligen Gebührenbescheid bei. Dieses Infoblatt ist wie beim letzten Versand aus technischen Gründen nicht als erste Seite, sondern als letzte Seite der Unterlagen zu finden. Das Infoblatt ist bei den Bescheiden 2012 von vielen Kunden bedauerlicherweise übersehen worden. Daher wurde dieses Mal farbiges Papier verwendet, das sich dadurch von den restlichen Unterlagen abhebt.

Auf der Homepage der Wirtschaftsbetriebe "www.wb-duisburg.de" sind unter der Rubrik "Aktuelles" u.a. die Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallgebührensätze der beiden Jahre zu finden.

Weitere Informationen für die Bürger gibt es unter der Rufnummer 0203 283 5001.

(RP)
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