Angriff auf Zweijährige in Duisburg 21-Jährige durfte Rottweiler gar nicht ausführen

Duisburg · Nach dem Angriff eines Rottweilers auf ein zweijähriges Mädchen in Duisburg ermittelt die Polizei gegen die Halterin und eine Frau, die das Tier zum Zeitpunkt des Angriffs am Montag ausgeführt hatte. Der Hund muss wohl eingeschläfert werden.

 Der Rottweiler wird jetzt im Duisburger Tierheim betreut - dort trägt er einen Maulkorb.

Der Rottweiler wird jetzt im Duisburger Tierheim betreut - dort trägt er einen Maulkorb.

Foto: Reichwein

Wie eine Polizeisprecherin unserer Redaktion sagte, habe die Polizei unmittelbar nach dem Angriff ein Strafverfahren gegen eine 21-jährige Frau eingeleitet, die am Montagnachmittag an den Rheinwiesen in Duisburg-Neuenkamp mit dem Hund unterwegs war. Das Tier hatte sich losgerissen und eine Zweijährige angefallen.

Nach Informationen unserer Redaktion war die 21-Jährige das erste Mal mit dem Hund aus. "Die zum Zeitpunkt des Vorfalls ausführende Person hätte nach bisherigen Erkenntnissen den Hund nicht ausführen dürfen beziehungsweise, wenn sie über eine entsprechende Sachkunde verfügt, nur angeleint und mit Maulkorb", sagte eine Sprecherin der Stadt Duisburg. Laut Landeshundeverordnung darf ein Rottweiler nur von einer Person ausgeführt werden, die einen Sachkundetest in Theorie und Praxis mit dem jeweiligen Hund bestanden hat. Und diese Prüfung dürfte die Führerin nicht absolviert haben. "In NRW darf man einen Rottweiler nicht einfach irgendwem in die Hand drücken. Alles andere verstößt gegen die Auflagen", erklärt Peter Gersching, Vorsitzender des Deutschen Rottweilervereins. Gegen die Besitzerin des Hundes, die das Tier in die Obhut der 21-Jährigen gegeben hat, wird ebenfalls ermittelt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Mädchen und Helfer wurden verletzt

Der Vater des Kindes, die 21-Jährige und Spaziergänger, die zur Hilfe geeilt waren, konnten den Hund von dem Mädchen abbringen. Das Mädchen wurde bei dem Vorfall jedoch schwer verletzt. Ihr Vater, die 21-jährige Hundeführerin und zwei Passanten wurden ebenfalls verletzt. Wie die Stadtsprecherin Susanne Stölting unserer Redaktion mitteilte, befinde sich das Mädchen mittlerweile aber auf dem Weg der Besserung.

Entscheidung über Einschläferung fällt kommende Woche

Die Stadt prüft nun, ob der Rottweiler eingeschläfert werden muss. Momentan befindet sich der Hund im Duisburger Tierheim. Das Ordnungsamt führt das Verfahren, in dem unabhängig von den Befragungen durch die Polizei noch einmal Zeugen gehört werden. So will das Ordnungsamt prüfen, ob der Hund verhaltensgestört war. Zudem wird ein tierärztliches Gutachten erstellt, das dem Ordnungsamt zur Entscheidungsfindung dient. Von Seiten der Stadt ist jedoch zu hören, dass beim jetzigen Ermittlungsstand eine Einschläferung sehr wahrscheinlich ist.

Die Stadt Duisburg versucht außerdem alles zu unternehmen, damit es der Besitzerin des Rottweiler künftig untersagt wird, sich wieder einen solchen Hund anzuschaffen.

(ac)
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