Rockerprozess in Duisburg Landgericht will sich bald wohl nur noch mit Stückelmord an Kai M. befassen
Duisburg/Mönchengladbach/Oberhausen · Nachdem im Duisburger Rockermord-Prozess in der vergangenen Woche zwei Haftbefehle aufgehoben wurden, steht nun die Abtrennung eines Verfahrens an. Der Mönchengladbacher Kronzeuge fehlte unterdessen.
Im Rockerprozess vor dem Duisburger Landgericht dürfte ab kommender Woche nur noch zu einer Tat verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte eine Abtrennung des Verfahrens zu einem Kostenpflichtiger Inhalt Mordanschlag in Oberhausen in Aussicht. Künftig würde sich das Gericht dann nur noch mit dem mutmaßlichen Stückelmord an Hells Angel Kai M. befassen. Die endgültige Entscheidung hierzu soll wohl am Freitag fallen. Dann sind noch einmal letzte Zeugen zur Tat in Oberhausen geladen.
In der vergangenen Woche hatte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits beschlossen,Kostenpflichtiger Inhalt dass gegen die beiden in diesem Fall angeklagten Kadir Y. und Francesco G. kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Kadir Y. wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen Francesco G. besteht weiterhin dringender Tatverdacht im Fall Kai M.
Eigentlich sollte am Mittwoch die Befragung des Mönchengladbacher Kronzeugen fortgesetzt werden. Dieser hatte sich jedoch am Morgen kurzfristig krankgemeldet. Wann er wieder verhandlungsfähig ist, stand zunächst noch nicht fest.