Schuldfrage vorerst ungeklärt Drei besondere Freisprüche im Duisburger Rockermord-Prozess

Duisburg/Mönchengladbach · Normalerweise streiten sich Anklage und Verteidigung über das Strafmaß. Im Prozess um den Stückelmord an Kai M. herrscht dazu große Einigkeit. Die Frage war eher: Haben die Angeklagten nichts oder zu viel getan, um verurteilt zu werden?

 Das Gericht beim Prozessbeginn im Juli 2022. Am Freitag wurde bereits das zweite Urteil im Duisburger Rocker-Prozess gefällt.

Das Gericht beim Prozessbeginn im Juli 2022. Am Freitag wurde bereits das zweite Urteil im Duisburger Rocker-Prozess gefällt.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Im Rockermord-Prozess vor dem Duisburger Landgericht sind am Freitag drei der fünf Angeklagten freigesprochen worden. Das Gericht hatte ihr Verfahren zuvor am Mittwoch abgetrennt. Den drei Mönchengladbachern war Strafvereitelung vorgeworfen worden. Sie sollen nach dem Mord an Kai M. am Transport des Leichnams beziehungsweise dem Entsorgen der Tatwaffe beteiligt gewesen sein. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger hatten zuvor allesamt auf Freispruch plädiert. Streit gab es allerdings um die Urteilsbegründung.