Mordanschlag der Hells Angels Erstes Urteil im Duisburger Rocker-Prozess gefallen

Duisburg/Mönchengladbach/Oberhausen · Das erste von zwei Verfahren im Duisburger Rockermord-Prozess endete am Freitag mit dem Urteil des Gerichts. Unterdessen soll der Mönchengladbacher Kronzeuge bedroht und beleidigt worden sein.

 Die Anwälte der Angeklagten warten im Juli 2022 auf den ersten Verhandlungstag im Rocker-Prozess.

Die Anwälte der Angeklagten warten im Juli 2022 auf den ersten Verhandlungstag im Rocker-Prozess.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Der erste Angeklagte im Duisburger Rockermord-Prozess ist freigesprochen. Kadir Y. kann keine Beteiligung an einem Mordanschlag auf einen damals 25-jährigen Duisburger Bandido nachgewiesen werden. Das entschied das Landgericht Duisburg am Freitag. Vorangegangen war die Abtrennung des Verfahrens vom Prozess um den mutmaßlichen Stückelmord an Hells Angel Kai M. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor ebenfalls den Freispruch von Kadir Y. beantragt.