Duisburg Realschule beurlaubt zwei Jahrgänge

Duisburg · Die Karl-Lehr-Realschule in Wanheimerort musste wegen Lehrermangels zwei Jahrgänge beurlauben. Die Kinder wurden mit Hausaufgaben ausgestattet. Laut Bezirksregierung ist die Situation an der Schule kein Einzelfall.

Duisburg: Realschule beurlaubt zwei Jahrgänge
Foto: Andreas Probst

Sascha Zwaka macht sich Sorgen. Die Tochter des Wanheimerorters besucht eigentlich die 9. Klasse der Karl-Lehr-Realschule in Wanheimerort. Die vergangenen beiden Tage musste das Mädchen allerdings zu Hause verbringen. Der Grund: Die Schule hatte die kompletten Jahrgangsstufen acht und neun wegen akuten Lehrermangels für zwei Tage beurlauben müssen.

"Ich konnte es gar nicht glauben", sagte Zwaka. "Wir haben am Montagmorgen einen Anruf von der Schule bekommen. Da wurde uns mitgeteilt, dass die Kinder zuhause bleiben müssen. Das ist doch unglaublich." Vor allem sei diese Entwicklung nur die Spitze des Eisbergs. "Meine Tochter hat seit Beginn des Schuljahrs noch keinen Matheunterricht bei ihrem Fachlehrer gehabt. Da kann doch etwas nicht stimmen. Ich weiß nicht, wie ich mir noch helfen soll."

Bei der Schule selbst wollte man unserer Redaktion auf Anfrage keine Auskunft geben. Schulleiter Jörg Claußen verwies für eine Stellungnahme an die zuständige Stelle bei der Bezirksregierung.

Die teilte mit, dass es sich bei der angespannten Personalsituation an der Karl-Lehr-Schule nicht um einen Einzelfall handeln würde. Ein Grund: Bei der Bildungseinrichtung in Wanheimerort handelt es sich um eine sogenannte "kleine Schule" - also eine Einrichtung, die mit 30 Stellen nur über ein überschaubares Kollegium verfügt. "Der vorliegende Fall ist durchaus mit anderen 'kleinen' Schulen vergleichbar", erklärte Jessica Eisenmann, Sprecherin der Bezirksregierung. Ein Teil der Lehrkräfte der Karl-Lehr-Realschule nehme derzeit andere Dienstgeschäfte wahr "Es geht dabei um die Betreuung einer Abschlussfahrt für die 10. Klassen." Außerdem habe sich ein Großteil der übrigen Lehrkräfte am Montag bei der Schulleitung krank gemeldet. Daher komme es an der Realschule im Moment zu bemerkenswerten Unterrichtsausfallzeiten. "Der Unterricht für die 5. bis 7. Klasse kann aufrechterhalten werden", erläuterte Eisenmann. "Die 8. und 9. Klassen wurden mit Aufgaben zur Bearbeitung ausgestattet." Angesichts der wenigen Stellen mache sich bei einer solchen Schule schon ein geringer Krankenstand schnell bemerkbar. Die Ausfallzeiten im Moment entsprächen allerdings nicht den üblichen Ausfallzeiten an der Karl-Lehr-Realschule. Um den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, gebe es an jeder Schule Regelungen in einem Vertretungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen für den Vertretungsfall (zum Beispiel die Zusammenlegung von Kursen oder der Wegfall von Doppelbesetzungen), erläuterte die Sprecherin. Die Situation des hohen Krankenstandes im Moment erfordere, trotz interner schulischer Maßnahmen, auch eine kurzfristige, vorübergehende Umorganisation des Unterrichts mit teilweise verändertem Unterrichtsende. Gerade in den Wintermonaten gebe es mehr Ausfallzeiten als im Sommer.

Für Sascha Zwaka ist das ein Skandal. "Natürlich freuen sich Schüler auf ihre Abschlussfahrt", sagte er. "Wenn dann aber ganze Jahrgangsstufen nicht mehr beschult werden können, muss man sich die Frage gefallen lassen, ob man dann nicht kurzfristig hätte reagieren müssen." Zwaka erhebt darüber hinaus noch weitere Anschuldigungen. "An der Karl-Lehr-Realschule gibt es einige längerfristig erkrankte Lehrkräfte." Dieser Umstand sei seit längerem bekannt. Trotzdem habe die Schulleitung in den Ferien nicht darauf reagiert.

Die Bezirksregierung verweist für den Umstand, dass Ausfälle von Lehrkräften grundsätzlich schulintern nicht mehr kompensiert werden können, auf flexible Mittel im NRW-Haushalt, die für den Vertretungsunterricht vorgehalten werden. Diese kämen insbesondere für Ersatzkräfte in Frage, die in Mutterschutz befindliche oder eben langfristig erkrankte Lehrkräfte vertreten sollen. Diese Mittel müssten allerdings beantragt werden. Erst wenn die bewilligt seien, könne eine Vertretungsstelle ausgeschrieben werden.

(th)
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