Duisburg Rausreden gilt nicht

Duisburg · Die Gebag steht vor der Umwandlung von einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft in eine GmbH. Danach ist es Aufgabe des Stadtrates, Schadensersatz bei den beiden (bald ehemaligen) Geschäftsführern geltend zu machen.

Noch ist die Duisburger gemeinnützige Gebag eine Aktiengesellschaft. Und wie bei jeder AG, so müssen auch ihre Vorstände damit leben, dass sie für fehlerhaftes Handeln die Konsequenzen tragen müssen.

So, wie jemand, der durch die Wildnis streift, mit gefährlichen Tieren rechnen muss, so müssen auch AG-Vorstände die Gefahren ihrer Umgebung erkennen und sich schützen. Im Falle der Gebag beispielsweise wird es den Vorständen nichts nutzen, sich damit herauszureden, dass sie nur auf Druck der Stadt bestimmte Aufgaben übernommen haben.

Laut des Gutachtens, das am Montag im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wurde, reicht es nicht, sich nur die Gebag-Geschäfte der vergangenen Jahre anzuschauen, als das Unternehmen Millionen in die Küppersmühle pumpte und sich durch Verträge verpflichtete, Betriebskosten etc. bis ins nächste Jahrzehnt zu tragen, das Museumsprojekt quasi sponserte.

Ob Küppersmühle, Theater am Marientor, Büroimmobilien in Ruhrort – überall da bekam die Gebag seit den 90er Jahren Projekte seitens der Stadt zugeschoben, an denen sie sich überhob. Der Vorstand hätte kenntlich machen müssen, dass er das Engagement ablehnt, aber durch die Gesellschafterbeschlüsse dazu gezwungen wird. So hätte er den jetzt diskutierten Schadenserstzsansprüchen ausweichen können.

Der Gebag-Aufsichtsrat hingegen, der den Vorstand sogar gegen eigene Beschlüsse wirken ließ, ist derzeit mehr oder minder fein raus. Er hätte angesichts der wachsenden Schuldenlast einschreiten können, musste es aber nicht und kann sich auch jetzt fünf Jahre Zeit lassen, um Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand geltend zu machen.

Zudem ist noch völlig unklar, wie detailliert er über die Schieflage informiert war. Zumindest beim langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Friedel Prüssmann, SPD, kann man annehmen, dass er mehr wusste als seine Aufsichtsratskollegen.

Kommt es zur Umwandlung der AG in eine GmbH, wird es Aufgabe des Stadtrates sein, einzugreifen. Er ist dann der, der Schadensersatz vom Vorstand verlangen kann. Dazu muss er die Schadenssumme beziffern können.

Möglicherweise liegt sie bei 20 Millionen Euro. Außerdem muss er überlegen, wie die anstehende Entlassung der beiden Vorstände Cremer (kurz vor der Pensionierung) und Wolf-Kröger abwickelt. Wird ihnen durch den sogenannten goldenen Handschlag der Abschied erleichtert? Wird die Gebag-Krise Einfluss auf die Pensionszahlungen an Dietmar Cremer (angeblich mehr als 350 000 Euro im Jahr) haben?

(RP)
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