Duisburg Prozess gegen psychisch Kranken

Duisburg · Vor dem Duisburger Landgericht muss sich seit Montag ein 57-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Im Rahmen der Beweisaufnahme vor der ersten Großen Strafkammer gestand er, seine Ehefrau in der Nacht des 1. September vergangenen Jahres in der gemeinsamen Hamborner Wohnung zunächst mit einer Schere, dann mit einem Tortenmesser attackiert zu haben.

Dabei erlitt die Frau drei Stichwunden am Rücken sowie Verletzungen im Schulterbereich und an den Händen. Nachdem es ihr gelang, ihm die Gegenstände abzunehmen, würgte er sie und drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht, bevor er von ihr abließ und sich entschuldigte. Schließlich rettete sich die Frau mit einem Sprung aus dem Küchenfenster im Hochparterre. Kennengelernt hatten sich die beiden im Jahr 2001 während eines Urlaubs in Thailand.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 57-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war. Nachdem er seine Arbeit als Altenpfleger verloren hatte und kurz darauf die Diagnose bekam, dass er an der seltenen und unheilbaren Huntington-Krankheit leidet, sei er zunehmend depressiv und antriebslos geworden, berichtete er bei seiner Einlassung. Er erhielt regelmäßig Medikamente, um seine psychische Erkrankung zu behandeln.

"Ich habe irgendwann eine Schere genommen und wahllos auf meine Frau eingeschlagen — schlimm", sagte er. Erst im Bericht habe er von dem genauen Tathergang erfahren. Er könne sich lediglich daran erinnern, vor dem Angriff einen Film im Fernsehen gesehen zu haben, in dem sich ein Mann mit Benzin übergoss. "Mach dasselbe", habe ihm daraufhin eine innere Stimme befohlen. "Plötzlich habe ich viel Blut gesehen. Ich dachte, meine Frau verblutet", so der Angeklagte, der während seiner Schilderungen leicht verwirrt, aber gefasst wirkte. Nach der emotionalen Zeugenaussage seiner Frau, die wegen der Attacke noch immer in ärztlicher Behandlung ist, entschuldigte er sich bei ihr. "Ich kann dir nicht verzeihen. Ich liebe dich, pass auf dich auf", entgegnete sie in englischer Sprache.

Als Zeugen vernommen wurden mehrere Polizeibeamte. Der Täter hatte sie alarmierte. "Er wirkte wie in einer Parallelwelt, sprach wie ein Kind und sang leise Lieder vor sich hin", beschrieb ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei den Zustand des 57-Jährigen nach der Tat.

Wahrscheinlich ist, dass er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Das Urteil wird in drei Wochen erwartet.

(RP)
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