Duisburg Polizistin wegen Geheimnisverrat verurteilt

Duisburg · Das Gericht sah nur einen Fall als erwiesen. Der Mitangeklagte erhielt die selbe Strafe.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt. Er legte insgesamt acht Taten zugrunde. Der Mitangeklagte aus Duisburg wurde wegen Anstiftung zu einer Geldstrafe in der selben Höhe verurteilt. Beide müssen 7800 Euro zahlen. Die Richterin sah lediglich einen Fall als erweisen an, in dem die Frau auf Anweisungen des Mitangeklagten Informationen über Dritte ausdruckte und weitergab. Die bei der Polizeiwache in Kamp-Lintfort ausgedruckten Unterlagen waren zufällig bei einer Durchsuchung im Rotlicht-Milieu gefunden wurden.

Die Angeklagte hatte während der mehrtägigen Verhandlung immer wieder ihre Unschuld beteuert. So versicherte sie, dass auch die Rückseite geheimer Ausdrucke in der Wache als Schmierpapier genutzt würde. Die Richterin folgerte, dass man nicht von einer "Akkumulation von zahllosen Zufällen" ausgehen könne. Durch die Weitergabe von Daten habe die Beamtin eine "mittellose Gefährdung" öffentlichen Interesses zu verantworten, denn es habe sich zweifelsfrei um Geheimnisse gehandelt.

Davon sei sie in den anderen Fällen nicht überzeugt. Man wisse nicht, ob die Ergebnisse weiterer unbefugter Abfragen über das polizeiliche Infosystem überhaupt nach außen drangen. Außerdem sei nicht sicher, ob es sich dabei um Geheimnisse handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(BL)
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