Prozesse am Landgericht Duisburg "Pate von Rheinhausen" soll Opfer gefoltert haben

Duisburg · Rege Polizeipräsenz herrscht dieser Tage wieder im und am Landgericht. Grund dafür ist der Start von zwei Prozessen gegen Schwerstkriminelle: Der "Pate von Rheinhausen" und Ex-Satudarah-Chef "Ali Osman" müssen sich verantworten.

 Der ehemalige Rocker-Chef "Ali Osman" muss sich am Freitag vor Gericht verantworten.

Der ehemalige Rocker-Chef "Ali Osman" muss sich am Freitag vor Gericht verantworten.

Foto: Probst, Andreas

Das Gebäude des Duisburger Landgerichts wurde am Mittwoch wieder einmal von einem großen Polizeiaufgebot gesichert. Grund dafür war der Prozessauftakt gegen den "Paten von Rheinhausen" und einen weiteren Mitangeklagten.

Dem türkischstämmigen mutmaßlichen Drogendealer, der in Rheinhausen den illegalen Handel mit Marihuana kontrollieren soll und der für seine menschenverachtenden Foltermethoden gefürchtet sein soll, werden von der Staatsanwaltschaft Duisburg insgesamt 156 Taten vorgeworfen, darunter gefährliche Körperverletzung mit Waffen, Nötigung, Freiheitsberaubung, schwerer Raub, räuberische Erpressung sowie zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Viele der Taten beging er gemeinschaftlich mit dem 25-jährigen Mitangeklagten, der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt.

Etwa 20 Polizeibeamte der Einsatzhundertschaft sicherten am Mittwoch den Zugang zum Saal 101 und durchsuchten penibel die zahlreichen "Freunde" des Angeklagten, die dessen Prozess verfolgen wollten. Zusätzlich zu den Justizbediensteten blieben Polizisten im Saal, um die Sicherheit der Prozessbeteiligten zu gewährleisten.

Foltermethoden und Erpressung

Als der 34-Jährige mutmaßliche Dealer auf die Anklagebank geführt und von seinen Handschellen befreit wurde, kam es zu Begrüßungen und kurzen Wortwechseln in türkischer Sprache mit den Besuchern. Zur Verhandlung kommen Taten aus dem Zeitraum von Oktober 2011 bis Ende April vergangenen Jahres. Der Staatsanwalt benötigte etwa eine halbe Stunde, um die umfangreiche Anklageschrift zu verlesen. Die vorgeworfenen Taten lassen auf eine besonders hohe Gewaltbereitschaft und Grausamkeit schließen. So soll der "Pate" gemeinsam mit weiteren Mittätern einen Mann in einen Hinterhof geschleppt haben, um sich an ihm zu rächen. Nachdem das Opfer geschlagen wurde, soll der 34-Jährige mit einem Holzstock mehrfach auf die Handgelenke des Mannes eingeprügelt haben, bis sich dieser sich nur noch kriechend fortbewegen konnte.

Opfer mit Hammer geschlagen

Außerdem sollen die Angeklagten einem Mann mit einem Verlegehammer auf den Kopf geschlagen haben, um diesen zum Drogenverkauf sowie zur Zahlung von Schutzgeld zu zwingen. Zu weiteren Folterszenen soll es in den Kellerräumen eines Feinkostgeschäfts in Hochfeld gekommen sein. Im Verlauf des Prozesses werden zahlreiche Zeugen aussagen. Viele von ihnen genießen Zeugenschutz. Die Verteidigungsteams der Angeklagten rügten mit einem Antrag die Besetzung der zuständigen ersten großen Strafkammer mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Wegen des Umfangs des Verfahrens sei eine Mitwirkung von drei Richtern notwendig. Im Rahmen des nächsten Fortsetzungstermins am 27. Januar wird die Kammer ihren Beschluss zu dem Antrag verkünden.

Rocker-Prozess am Freitag

Am Freitag ist mit einem noch größeren Polizeiaufgebot zu rechnen. Vor Gericht stehen nämlich "Ali Osman" alias Yildiray K., ehemaliger Chef der Rockergruppierung "Satudarah", und sein damaliger Stellvertreter, Baris T.. Um Einschüchterungen der Prozessbeteiligten und Druck auf Zeugen zu vermeiden, verhängte die Stadt wie berichtet ein "Kuttenverbot" vor dem aufsehenerregenden Strafverfahren. Es untersagt den Rockern, die vermutlich große Präsenz zeigen werden, ihre Kluft im Gericht selbst sowie in einem begrenzten Bereich in der Innenstadt rund um das Justizgebäude zu tragen oder mitzuführen.

(ac)
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