Duisburg Orthopäde darf auch im Süden praktizieren

Duisburg · Berufungsausschuss weist Einspruch der Kassenärztlichen Vereinigung zurück.

Im Streit um die Teilverlagerung seiner Praxis aus der Stadtmitte nach Großenbaum hat Dr. Martin Hagen einen Erfolg erzielt. Der Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist mit einem Einspruch gegen das Vorhaben des Mediziners gescheitert. Der Aussschuss habe in seiner jüngsten Sitzung den Widerspruch zurückgewiesen, teilte ein KV-Sprecher mit.

"Das ist eine gute Nachricht. Sie zeigt, dass sich durch solidarisches Handeln etwas erreichen lässt", sagt Horst Ambaum erfreut. Der langjährige Caritas-Mitarbeiter hatte gemeinsam mit anderen einen umfangreichen Patientenprotest im Duisburger Süden und eine Patientenversammlung organisiert. Daraufhin hatte die KV bereits eine Teilöffnung der Praxis in Großenbaum gestattet. Damit hatten sich aber weder der Arzt noch die Patienten zufrieden gegeben. Die genehmigte Zeit sei nicht ausreichend, um die Patienten aus Großenbaum, Rahm, Wedau und Bissingheim orthopädisch zu versorgen, argumentierten sie. Hagen richtete, wie angekündigt, einen Fahrdienst zu seiner Praxis ein, die er an der Düsseldorfer Straße in der Stadtmitte mit seiner Frau betreibt. Die KV muss nun entscheiden, ob sie vor dem Sozialgericht gegen die Ausschuss-Entscheidung klagt. "Wir müssen zunächst die schriftliche Beschlussbegründung abwarten und einer intensiven Bewertung unterziehen", so ihr Sprecher.

(RPN)
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