RP-Serie Sepa (Folge 2) Ohne IBAN und BIC funktioniert bald nichts mehr

Duisburg · Ab Februar 2014 gelten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa neue Regeln. Die Sparkasse Duisburg und die Rheinische Post informieren.

Bankkunden werden sich mit der Einführung von SEPA zum 1. Februar kommenden Jahres an etliche Neuerungen gewöhnen müssen. Dazu zählen auch (zum Teil schon bekannte) Abkürzungen, die wir im Rahmen unserer Serie hier ebenso erläutern wie weitere wichtige Änderungen, auf die sich Verbraucher einstellen müssen.

Grundlage für einen europäischen, einheitlichen Zahlungsverkehr sind einheitliche Kontonummern und Bankleitzahlen. Daher wurden für SEPA-Zahlungen neue Kundenkennungen festgelegt: IBAN und BIC. Beide Identifikationsmerkmale finden die meisten Bankkunden heute schon auf ihren Kontoauszügen.

IBAN

Die Abkürzung IBAN bedeutet "International Bank Account Number". Die internationale Bankkontonummer wird im Rahmen von SEPA für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet.

Die IBAN-Zahlenfolge setzt sich zusammen aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl, dem Ländercode DE für Deutschland und einer zweistelligen Prüfziffer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist die IBAN bereits ganz vertraut. Die IBAN ist international nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut, ihre Länge ist aber von Land zu Land unterschiedlich: So ist die IBAN auf maximal 34 alphanumerische Zeichen begrenzt. In Deutschland umfasst sie immer 22 Stellen.

BIC

BIC steht für "Business Identifier Code". Der BIC ist eine international standardisierte Bankleitzahl. Durch den BIC können Kreditinstitute weltweit eindeutig identifiziert werden. Für die Sparkasse Duisburg beispielsweise lautet der BIC: DUISDE33. Bei der Weiterleitung von SEPA-Zahlungen dient der BIC neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal.

Die IBAN ist obligatorischer Bestandteil aller SEPA-Zahlverfahren. Hinsichtlich der zusätzlichen Angabe des BIC schreibt die sogenannte "SEPA-Migrationsverordnung" unterschiedliche Fristen vor. Hier ein Überblick:

Bis 31. Januar 2014 ist die Angabe von IBAN und BIC erforderlich.

Ab 1. Februar 2014 können nationale Zahlungen nur mit der IBAN beauftragt werden, die Angabe des BIC ist optional.

Ab 1. Februar 2016 können auch grenzüberschreitende Zahlungen in andere Staaten der europäischen Wirtschaftszone nur mit der IBAN beauftragt werden. Bei Zahlungen in die Schweiz und nach Monaco geben Kunden immer IBAN und BIC an.

Wie andere Geldinstitute, so bietet auch die Sparkasse Duisburg verschiedene Konvertierungshilfen (zum Beispiel SEPA Account Converter) an, mit denen die Bestände an inländischen Kontonummern und Bankleitzahlen automatisiert auf IBAN und BIC umgestellt werden. Gerade für Vereine mit großer Mitgliedschaft kann das eine große Hilfe sein.

Unternehmer sollten immer IBAN und BIC in ihrer Geschäftskorrespondenz angeben. Sie können ihren Geschäftspartnern dadurch den Zahlungsverkehr beispielsweise dadurch erleichtern, dass sie IBAN und BIC auf Geschäftsbriefen und Rechnungen angeben. Bei gedruckten Briefbögen und Vordrucken muss an einen zeitnahen Austausch vor Februar 2014 gedacht werden. Auch in Verträgen sollten IBAN und BIC hinterlegt sein. Wer seinen Kunden Vordrucke wie zum Beispiel Zahlscheine zur Verfügung stellt, muss daran denken, diese bis spätestens Februar 2014 an die gültigen Vordruckrichtlinien anzupassen.

Die SEPA-Überweisung spiegelt die wesentlichen Merkmale der nationalen Überweisung beziehungsweise der EU-Standardüberweisung wider. Folgende Besonderheiten der SEPA-Überweisung sollten beachtet werden:

Überweisungen können in Euro ohne Betragsgrenze auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern vorgenommen werden. Als Kundenkennung müssen IBAN und gegebenenfalls BIC genutzt werden.

Beleglose SEPA-Überweisungsaufträge werden spätestens am ersten Geschäftstag nach Zugang beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.

Bei beleghaften SEPA-Überweisungen kann die Gutschrift einen Geschäftstag länger dauern.

Verwendungszweckangaben werden dem Empfänger ungekürzt mit maximal 140 Zeichen übermittelt. Im deutschen Überweisungsverfahren standen hierfür bislang 378 Zeichen zur Verfügung.

Rückgabe von SEPA-Überweisungen erfolgen europaweit nach einheitlichen Regeln. Anfallende Entgelte der Kreditinstitute werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen. Das heißt: Jeder Kunde trägt die Entgelte seines Kreditinstituts wie bislang bei der Inlandsüberweisung. Bei beleglos erteilten Aufträgen ist das SEPA-Datenformat vorgeschrieben.

Alle wichtigen Informationen zu SEPA finden Sie unter anderem auf www.sparkasse-duisburg.de

(RP/ac/sgo)
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