Polizei rückt schwer bewaffnet aus Männer hantieren mit Pistole in Oberhausener Hotel herum

Oberhausen · Am Sonntagabend wurde ein Mann in Oberhausen zufällig Zeuge einer verstörenden Szene: Er beobachtete drei Männer, die in einem Hotelzimmer mit einer Waffe herumfuchtelten. Die Polizei rückte schwer bewaffnet aus. Was sie vor Ort entdeckte.

Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot in dem Hotel an.

Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot in dem Hotel an.

Foto: dpa/Silas Stein

Am Sonntagabend, 23. Oktober, beobachtete ein aufmerksamer Bürger in Oberhausen mehrere Personen, die am Fenster eines Hotels am Max-Planck-Ring mit einer Pistole hantierten. Der couragierte Zeuge informierte umgehend per Notruf 110 die Polizei Oberhausen.

Mit allen verfügbaren Streifewagenbesatzungen rückten die aufgrund der brisanten Einsatzinformationen auch besonders geschützten und bewaffneten Polizisten sofort aus und erreichten den Einsatzort nach wenigen Minuten.

In dem Hotelzimmer trafen sie auf drei 19- bis 22-jährige Männer – sie sollen aus Slowenien, Deutschland und Syrien stammen. Das Trio leistete den Anweisungen widerstandslos Folge und wurde zur Eigensicherung schnell von den Polizisten gefesselt.

Der 22-jährige Tatverdächtige wies die Beamten sofort auf eine unter der Matratze des Zimmerbettes versteckte Schreckschusspistole hin. Die gehöre ihm und er führe sie immer zu seiner Selbstverteidigung mit, da er einen Kiosk besitze, gab er zu Protokoll. Zwar habe er dafür keinen kleinen Waffenschein, aber dies sei ihm auch egal, da es sein gutes Recht sei, eine derartige Waffe zu besitzen.

Seine beiden Freunde hätten ihn lediglich kurz im Hotel besucht, so der 22-Jährige weiter. Im Auto des Slowenen fanden die Polizisten abgefeuerte Patronenhülsen, vier Baseballschläger, Druckverschlusstütchen mit Cannabis und eine Waage, wie sie üblicherweise bei Drogendelikten Verwendung finden.

Die drei Männer wurden zur genauen Feststellung ihrer Personalien zur Polizeiwache transportiert. Nachdem die Personalien zweifelsfrei geklärt und alle Beweismittel sichergestellt worden waren, konnten die Männer die Wache mit dem Hinweis wieder verlassen, dass ihnen das Betreten der Hotelanlagen von der Geschäftsleitung untersagt wurde.

Bei einer Zuwiderhandlung müssten sie sich dann zusätzlich zu den Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz auch noch wegen Hausfriedensbruch verantworten.

(dab)
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