Gerichtsurteil Duisburg scheitert mit Klage gegen das Prostitutionsschutzgesetz

Duisburg/Münster · Gemeinsam mit sechs weiteren Städten hatte Duisburg gegen die aus seiner Sicht verfassungswidrigen Regelungen Beschwerde eingelegt. Die Richter in Münster folgten der Argumentation nicht.

 Eine Sexarbeiterin sitzt in einem Studio in Stuttgart (Symbolbild).

Eine Sexarbeiterin sitzt in einem Studio in Stuttgart (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz ist nicht verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete der NRW-Verfassungsgerichtshof am Montag. Die Richter in Münster lehnten damit eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln ab.

Die Städte hatten beanstandet, dass das Land mit dem Gesetz ihnen zwar neue Aufgaben übertragen habe, dabei aber nicht für die entsprechende finanzielle Gegenleistung gesorgt hatte. Im konkreten Fall des Prostituiertenschutzgesetzes gab es eine einmalige Ausgleichszahlung von 6,4 Millionen Euro für das Jahr 2017. Einen derartigen Kompromiss konnten Land und Kommunen für die Folgejahre nicht mehr erzielen. Für den NRW-Verfassungsgerichtshof war das nicht zu beanstanden. Eine „wesentliche Belastung“ sei nur für 2017 prognostiziert worden und somit sei es auch mit der Verfassung in Einklang gewesen, nur für dieses Jahr einen Belastungsausgleich zu schaffen.

Durch das Prostituiertenschutzgesetz hatten sich laut NRW-Städtetag neue Aufgaben für die Städte ergeben. Vor allem bei der Beratung von Prostituierten durch die Gesundheitsämter und durch „zusätzliche ordnungsrechtliche Aufgaben“, wie Städtetag-Geschäftsführer Helmut Dedy zur Beschwerdebegründung erklärte. „Das Land verletzt die Rechte der Städte.“

Für Duisburg war der Streit insofern von Bedeutung, dass sich dort an der Vulkanstraße eines der größten Laufhäuser in NRW befindet. 2020 waren offiziell 365 Prostituierte in der Stadt angemeldet. Die Stadt sprach auf Anfrage allerdings von einer vermuteten hohen Dunkelziffer.

(mlat)
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