Duisburg Niemand muss in Haft

Duisburg · Der Prozess gegen vier leitende Angestellte der Sudamin GmbH in Wanheim ist beendet. Den Angeklagten war Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen worden, doch am Ende wurde der Vorwurf des Betrugs wieder fallengelassen. Die Banken hätten die Zahlen des Metallhüttenwerks jederzeit gekannt, hieß es zur Begründung. Ein ehemaliger Geschäftsführer bekam nun vom Duisburger Landgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, 950 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Geldbuße von 60 000 Euro auferlegt.

21 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 150 Arbeitsstunden und eine Geldbuße von 120 000 Euro lautete das Strafmaß für einen früheren technischen Direktor. Sechs Monate auf Bewährung und 5000 Euro bekam ein früherer Chefbuchhalter. Gegen den vierten Angeklagten war das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

(RP)
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