Duisburg Neun Jahre Haft für junge Täter

Duisburg · Beide hatten einen 53-Jährigen zusammengeschlagen, der daraufhin starb.

Wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord verurteilte das Landgericht zwei Jugendliche aus Bruckhausen zu jeweils neun Jahren Gefängnis. Die Jugendkammer blieb damit nur ein Jahr unter der im Jugendrecht vorgesehen Höchststrafe. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war das zehntägige Verfahren nichtöffentlich geführt worden.

Die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungen hatten einen 53-Jährigen am Abend des 13. November 2014 in dessen Wohnung in Bruckhausen durch Schläge und Tritte schwer verletzt. Bevor sie einen Fernseher aus der Wohnung des Opfers schleppten, den sie später verkauften, um sich mit dem Geld einen netten Abend in einer Spielhalle zu machen, schlossen sie den hilflosen Mann in seiner Küche ein. Der 53-Jährige erstickte an seinem Blut. Spätestens in diesem Moment, so die Jugendkammer, hätten die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt, um ihre Raubtat zu verdecken.

Die Kammer sprach von einem sinnlosen Tod: Der Mann hätte nicht sterben müssen. Mit einem anonymen Anruf bei Polizei oder Feuerwehr hätten die Jungen dem Mann das Leben retten können.

Mindestens einer der beiden Angeklagten war regelmäßig bei ihm zu Besuch gewesen, um dem 53-Jährigen sexuell gefällig zu sein. Er war dafür mit der Benutzung von Fernseher und PC und der Versorgung mit Getränken und Zigaretten entlohnt worden. Auch unmittelbar vor der Tat soll einer der Angeklagten sexuelle Handlungen des späteren Opfers geduldet haben. Obwohl einer der Täter bislang nicht vorbestraft war, bekam er am Ende die gleiche Strafe wie der mehrfach vorbestrafte Mittäter. Denn der Angeklagte habe eine außerordentliche Gefühlskälte erkennen lassen, so die Richter. Seine Emotionen beim Anblick des Sterbenden hatte er damit beschrieben, er habe für den Mann nicht mehr empfunden als für einen kranken Hund.

Die halb verweste Leiche des Opfers war erst fünf Wochen nach der Tat im Dezember 2014 gefunden worden. Damals hatte die Polizei die Wohnung geöffnet, weil sie eigentlich einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie vollziehen wollte.

(bm)
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