Duisburg Neue Regeln bei der Gebag

Duisburg · Der Sanierer entscheidet alleine, ein Bankenvertreter wird Chef eines Aufsichtsrates, der notfalls auch ohne Arbeitnehmervertreter auskommt – bei der Gebag geht es mächtig rund.

 Die Arbeitnehmervertreter im Gebag-Aufsichtsrat, Elmar Hof und Cornelia Hofmann-Bonk und die Gebag Geschäftsführer Marianne Wolf-Kröger und Dietmar Cremer (von links) stehen vor harten Zeiten.

Die Arbeitnehmervertreter im Gebag-Aufsichtsrat, Elmar Hof und Cornelia Hofmann-Bonk und die Gebag Geschäftsführer Marianne Wolf-Kröger und Dietmar Cremer (von links) stehen vor harten Zeiten.

Foto: Hohl

Der Sanierer entscheidet alleine, ein Bankenvertreter wird Chef eines Aufsichtsrates, der notfalls auch ohne Arbeitnehmervertreter auskommt — bei der Gebag geht es mächtig rund.

Der heute noch gemeinnützigen Duisburger Baugesellschaft Gebag steht das Wasser bis zum Hals. Der Rat der Stadt, allen voran SPD und Linke, erhofft sich wie berichtet von einer Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine GmbH mehr Einflussmöglichkeiten der Politik. Die Gläubiger des Unternehmens, sprich die Banken, haben gegen diesen Wechsel offenbar keine Einwände, aber stellten harte Bedingungen.

Forderungen der Banken

Auf ihren Druck hat bekanntlich ein so genannter "Chief Restructuring Officer" bereits auf der Kommandobrücke Platz genommen, ein Mitarbeiter des Unternehmens, dass derzeit die wirtschaftliche Situation der ins Trudeln geratenen Gebag prüft. Er soll nun unverzüglich Vorstandsmitglied der Gebag mit weiterreichenden Kompetenzen werden.

Denn bei allen Restrukturierungsthemen soll er alleinig Entscheidungsbefugnis bekommen und dazu ein Vetorecht. Das fordern die Gläubiger, wohl wissend, dass die Gesellschafterversammlung dazu erst noch entsprechende Beschlüsse fassen muss. Weiterhin bestehen die Banken darauf, dass ein Vertreter von ihnen in den Aufsichtsrat des Unternehmens einzieht. Und zwar nicht als einfaches Mitglied, sondern als Aufsichtsratsvorsitzender.

Rat entscheidet über Bewerber

Dieses Aufsichtsgremium wird sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzen, darunter fünf Arbeitnehmervertreter. Die Belegschaft soll zunächst eine Vorschlagsliste mit zehn Kandidaten beschließen, von denen fünf Aussicht haben, in den Aufsichtsrat zu kommen. Denn sicher ist ihr Einzug nur dann, wenn der Rat der Stadt zustimmt. Er soll das Recht bekommen, mit einfacher Mehrheit diese Vorschläge abzulehnen.

Sollte dies eintreten, kann die Belegschaft neue Kandidaten ins Rennen schicken. Wenn der Rat dann auch diese Bewerber ablehnt, sollen die für die Arbeitnehmer vorgesehenen Plätze im Aufsichtsrat frei bleiben. Zudem wird dem Rat der Stadt das Recht eingeräumt, die Bestellung dieser Arbeitnehmer im Aufsichtsrat jederzeit zu widerrufen. Der Rat kann zudem die von ihm bestellten Mitglieder anweisen, sprich, ihnen vorgeben, wie sie sich bei Abstimmungen zu verhalten haben.

Stadt soll bürgen

Nichts ändern wird sich an der Tatsache, dass die Stadt Duisburg alleiniger Gesellschafter der Gebag ist. Sie hatte früher und wird auch künftig Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmensvorstand und im Aufsichtsrat haben.

Zu den Bedingungen, die die Banken an eine Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH gestellt haben, gehört auch die Forderung an die Stadt, einen Sanierungsbeitrag zu leisten. Das könnte in Form einer Bürgschaft geschehen, deren Höhe noch nicht bekannt ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Bezirksregierung zustimmt.

(RP)
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