Mülheimer tötete seine Mutter „Er dachte, sie sei ein Roboter“

Mülheim/Duisburg · Das Duisburger Landgericht hat am Dienstag einen 36 Jahre alten Mann aus Mülheim in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Er soll seine Mutter getötet und ihr den Kopf abgetrennt haben. Die verstörenden Einzelheiten des Falles.

 Der Prozess fand vor dem Duisburger Landgericht statt.

Der Prozess fand vor dem Duisburger Landgericht statt.

Foto: Christoph Reichwein (REI)/Reichwein, Christoph (crei)

Nach der grausamen Tötung seiner Mutter ist ein Mann aus Mülheim an der Ruhr am Dienstag in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Laut dem Urteil soll der 36-Jährige Anfang Dezember des vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser auf seine Mutter eingestochen haben. Anschließend hatte er den Kopf der 68-Jährigen abgetrennt und mit dem Unterteil eines Tisches zertrümmert.

Im Prozess am Duisburger Landgericht hatte der psychisch kranke Mann zu den Vorwürfen geschwiegen. Er war nach der Tat blutüberströmt vor dem Haus seiner Mutter festgenommen worden.

Laut dem Urteil soll der 36-Jährige zur Tatzeit unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen gelitten habeb. „Er hat seine Mutter gar nicht mehr gesehen, sondern dachte, einen Roboter vor sich zu haben“, sagte Richter Mario Plein. In diesem Roboter habe er einen Chip vermutet, der aus seiner Sicht geeignet war, Corona zu bekämpfen. Das habe er dem vom Gericht beauftragten Psychiater berichtet.

Die Tat ereignete sich am 1. Dezember 2021 In einem Mehrfamilienhaus an der Ulan-Becker-Straße in Mülheim-Styrum. Gegen 10.20 Uhr hatte sich bei der Polizei eine Zeugin gemeldet, die von verdächtigen Beobachtungen in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses berichtete: Sie habe einen blutverschmierten Mann am Küchenfenster gesehen.

Polizeibeamte fanden dort anschließend den leblosen Körper der Frau. Die vermeintlichen Tatwaffen – zwei Küchenmesser – konnten in der Wohnung aufgefunden und sichergestellt werden. Der Sohn, der sofort als Hauptverdächtiger ausgemacht worden war, wurde kurz darauf in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen.

Im Prozess galt der aus Bosnien-Herzegowina stammende Mann als schuldunfähig. Die Unterbringung erfolgte laut Urteil zum Schutz der Allgemeinheit. Die Tat selbst werteten die Richter als Totschlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(dpa/dab)
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