Duisburg Mit dem Bademantelgürtel stranguliert

Duisburg · Ein 41-Jähriger muss sich seit gestern vor dem Schwurgericht am Landgericht Duisburg verantworten, da er seine Freundin im Juli dieses Jahres mit einem Bademantelgürtel erdrosselte. Gestern sagte er aus und gestand die Tat.

Gestern fand am Landgericht ein Mordprozess seinen Auftakt. Einem 41-jährigen Mann wird vorgeworfen, seine zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alte Lebensgefährtin im Juli in einer Wohnung in Bergheim heimtückisch mit dem Gürtel eines Bademantels getötet zu haben. Der gebürtige Pole kam 2006 nach Deutschland und holte zwei Jahre später seine Familie nach. Kurz darauf trennte er sich von seiner Frau, lebte aber zunächst weiter mit ihr und seinem Sohn in der gemeinsamen Wohnung. 2009 lernte er dann das spätere Opfer kennen.

Anfangs sei der Kontakt rein sexueller Natur gewesen, sagte der Angeklagte, der sich von einem Dolmetscher übersetzen ließ. Er besuchte die 38-Jährige in regelmäßigen Abständen in ihrer Wohnung und habe ihr nach eigenen Angaben finanziell ausgeholfen, damit sie die Ausgaben für sich und ihre neun Jahre alte Tochter bestreiten konnte.

Nachdem er beschloss, sich auf Dauer eine eigene Bleibe suchen zu wollen, bot ihm das spätere Opfer an, ab dem 1. Mai 2012 bei ihm einzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt sei aus dem Verhältnis eine feste Beziehung geworden, sagte der Angeklagte, der derzeit in der JVA Hamborn in Untersuchungshaft sitzt.

Anfangs sei die Partnerschaft harmonisch verlaufen, sagte der Beschuldigte aus. Erst als eine Frau aus der Nachbarschaft engeren freundschaftlichen Kontakt zu seiner Lebensgefährtin aufbaute, habe es zunehmend gekriselt, da sie sich "in ihre Angelegenheiten eingemischt" und einen "schlechten Einfluss gehabt" habe. Darunter hat nach Angaben des Angeklagten die Beziehung immer mehr gelitten, es kam zunehmend zu Auseinandersetzungen. Der gelernte Automechaniker, der in Deutschland in einem Fleischverarbeitungsbetrieb tätig war, gab zu, seine Lebensgefährtin bereits eine Woche vor der Tat gewürgt zu haben. Er sei wütend gewesen, dass sie ihm immer wieder neue Fristen setzte, die Wohnung zu verlassen.

Um dieses Thema sei es auch in einem Gespräch am Abend des 4. Juli gegangen — mit dem Ergebnis, dass der Angeklagte spätestens zwei Wochen später ausziehen sollte. Nachdem es in der Nacht zum 5. Juli zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen war, verließ die Frau das Bett, um sich für ihre Arbeit fertig zu machen.

Als sie sich gerade ihre Haare zurecht machte, griff der Angeklagte den Gurt seines Bademantels, den er sich gerade überziehen wollte, schlang ihr diesen um den Hals und drückte zu, bevor er sie auf das Bett legte und dort bis zum Eintritt des Todes strangulierte. Danach habe er Selbstmord begehen wollen, entschied aber, zunächst die Tochter des Opfers, die sich in ihrem Kinderzimmer befand, zur Schule zu fahren. Schließlich fuhr er zum Polizeipräsidium an der Düsseldorfer Straße und stellte sich.

Die Verhandlung wird am 6. Dezember mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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