Duisburg Küppersmühle Millionenklagen gegen Vorstands-Trio

Duisburg · Wegen des Desasters beim Erweiterungsbau der Küppersmühle fordert die Gebag von Ex-Vorstand Jürgen Dressler Schadensersatz in Millionenhöhe. Am Donnerstag geht es vor dem Landgericht um die Kündigung von Marianne Wolf-Kröger.

 Ende März 2011: Marianne Wolf-Kröger, Dietmar Cremer und Jürgen Dressler erläutern den Sachstand in Sachen Küppersmühle. Inzwischen fordert die Gebag von allen Dreien Schadensersatz in Millionenhöhe.

Ende März 2011: Marianne Wolf-Kröger, Dietmar Cremer und Jürgen Dressler erläutern den Sachstand in Sachen Küppersmühle. Inzwischen fordert die Gebag von allen Dreien Schadensersatz in Millionenhöhe.

Foto: Probst

Während sich die Gebag zurzeit in Schweigen hüllt (was die Verhandlungen mit dem Sammler-Ehepaar Ströher um die Zukunft der Küppersmühle angeht) erfolgt die Aufarbeitung der Vergangenheit vor Gericht. Am Donnerstag wird vor dem Landgericht über die Klage der ehemaligen Vorstandsfrau Marianne Wolf-Kröger verhandelt. Ihr war im Dezember 2011 fristlos gekündigt worden. Dagegen hatte sie sich zur Wehr gesetzt, nachdem alle Verhandlungen über eine gütliche Einigung gescheitert waren. Durch Pflichtverletzungen bei den Entscheidungen um den Erweiterungsbau sei der Gebag erheblicher Schaden entstanden, so das Unternehmen.

Im Wege einer Widerklage macht die städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre Schadensersatzforderungen geltend. "Es geht dabei um eine Summe von 5,75 Millionen Euro", teilte Bernhard Kuchler, Sprecher des Duisburger Landgerichts, am Mittwoch auf Anfrage mit. Die Gebag gehe davon aus, dass hier ein Schaden von insgesamt 27,3 Millionen Euro entstanden sei. "In der ersten Instanz hat das Gericht in der Tendenz erkennen lassen, dass die Kündigung möglicherweise unwirksam ist", sagte der Gerichtssprecher. Denn eine fristlose Kündigung sei nur zulässig, wenn sie unmittelbar nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgt. Die Gründe hätten dem Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Kündigung aber bereits bekannt sein können. Ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt, muss das Gericht prüfen. Inzwischen hat die Gebag weitere Kündigungsgründe "nachgeliefert". Vor allem geht es um die Frage, ob Marianne Wolf-Kröger die Stahlbaufirma Queck aus Düren mit der Sanierung des mangelhaft geschweißten Quaders beauftragen durfte. Ob eine Sanierung überhaupt sinnvoll war und ob die Kosten abschätzbar waren, ist nämlich streitig.

Schon bei der Verhandlung gegen Wolf-Krögers früheren Vorstandskollegen Dietmar Cremer war es um Pflichtverletzungen gegangen. Cremer hatte auf Zahlung seiner Pension von monatlich knapp 18800 Euro geklagt. Der Aufsichtsrat hatte mit Beschluss vom 27. Februar 2009 festgelegt, den Erweiterungsbau nur weiter zu verfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist. Obwohl dies nicht der Fall war, hielt der Vorstand an dem Vorhaben fest. Inzwischen hat die Gebag auch ihren früheren nebenamtlichen Geschäftsführer Jürgen Dressler auf Schadensersatz verklagt. Es geht dabei um rund eine Million Euro. Ein Verhandlungstermin in dieser Sache steht noch nicht fest.

(RP/ac/top)
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